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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung

von Elke07.09.2021 | 09:29
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, von Oktober 2019 bis April 2021 bezog ich Krankengeld. Danach Aussteuerung und nahtloses ALG 1, teilweise Erwerbsminderungsrente seit Februar 2021. das Arbeitsverhältnis wurde zum 31.7.2021 beendet. Mir wurde eine Urlaubsabgeltung für 2020 und 2021 nach dem 31.7.2021 gezahlt. Ist es richtig, dass diese Urlaubsabgeltung sozialversicherungspflichtig ist, obwohl ich kein Arbeitsentgelt im Kalenderjahr bezog.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elke,

wenn Sie im Kalenderjahr 2021 von Ihrem Arbeitgeber kein laufendes Arbeitsentgelt bezogen haben, unterliegt die von Ihnen genannte Urlaubsabgeltung eigentlich auch nicht der Beitragspflicht. Soweit Ihr Arbeitgeber hier keine Korrektur vornehmen möchte, sollten Sie sich zur Prüfung des Sachverhalts an die zuständige Einzugsstelle (= die für Sie zuständige gesetzliche Krankenkasse) wenden. Aufgrund § 28 h Abs. 2 SGB IV kann nur diese eine abschließende Entscheidung zur Frage der Beitragspflicht der Urlaubsabgeltung treffen.

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2 Antworten

Kkkam 07.09.2021 | 10:01
Urlaubsabgeltung ist doch Arbeitsentgelt. Was soll es sonst sein? Es handelt sich um eine Einmalzahlungen aus dem AV. Alles weitere zur Sozialversicherung fragen Sie bei Ihrer KK.
Elkeam 07.09.2021 | 13:11
Vielen Dank. Ich habe mich inzwischen bei meiner KK darüber informiert und meinen ehemaligen AG kontaktiert. MfG
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