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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung

von maurer01.07.2016 | 16:26
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4 Antworten

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Bekomme seit 1.10.2014 Teil-EMR. Seit 1.03.2015 ALG 1. Bezug von ALG 1 führte zum überschreitten der Hinzuverdienstgrenze.Keine Rentenzahlung mehr. Seit 1.07.2016 neue Arbeitstelle.Bleibt im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze. Abmeldung,ALG 1 zum 30.06.2016. Aus dem bis zum 30.06.2016 noch bestandenen alten Arbeitsverhältnis eine Urlaubsabgeltung bekommen.Klar ist,die Zahlung erhält die AfA Unklar,kommt es jetzt wieder auf Grund der Urlaubsabgeltung zum Überschreitten der Hinzuverdienstgrenze.Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Urlaubsabgeltung ist als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, wenn nach dem Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Das einmalig gezahlte Entgelt ist als Hinzuverdienst dem Monat zuzuordnen, in dem es ausgezahlt wurde. Die genauere Abklärung sollte bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen.

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3 Antworten

GroKoam 01.07.2016 | 17:25
Ja sicher doch !!
bokiam 02.07.2016 | 09:41
Unter welchen Voraussetzung bekommt die AfA Ihre Urlaubsabgeltung? Mir ist das nicht ganz klar.
maureram 02.07.2016 | 15:20
Nicht ganz klar.Evtl. ja auch falsch gedacht das die Urlaubsabgeltung der AfA zusteht,weil sie ja noch unter Bezug des ALG 1 geleistet wurde. Danke !
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