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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung

von Matze30.06.2015 | 15:32
854 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit letztem Jahr eine Altersrente und mein Arbeitgeber hat mir jetzt meine Urlaubsabgeltung ausgezahlt. Ist der Arbeitgeber verpflichtet Rentenversicherungsbeiträge von der Urlaubsabgeltung einzubehalten und wo ist geregelt, ob oder nicht Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden müssen? MfG Matze

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Matze,

in § 14 Viertes Sozialgesetzbuch ist der Begriff "Arbeitsentgelt" definiert.

Arbeitsentgelt ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.

Zahlungen zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche, die der Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Beschäftigung erworben hat (z. B. Nachzahlungen von während der Beschäftigung erzieltem Arbeitsentgelt sowie Urlaubsabgeltungen), sind als Arbeitsentgelt zu behandeln und dem beendeten Beschäftigungsverhältnis zuzuordnen.

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1 Antworten

Robam 30.06.2015 | 17:06
Bei der Urlaubsageltung handelt es sich um eine Einmalzahlung. Wenn Sie Ihre Beschäftigung im letzten Jahr beendet haben und in diesem Jahr nicht beschäftigt waren, fallen hieraus keine Beiträge an. Sollten Sie jedoch in diesem Jahr noch beschäftigt gewesen sein, wäre die Einmalzahlung dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum in diesem Jahr zuzuordnen.
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