Hallo Lothar K.,
da Ihr Arbeitsverhältnis laut Ihrer Aussage noch besteht, werden Einmalzahlungen aus abgegoltenem Urlaub als Hinzuverdienst berücksichtigt, da Sie Arbeitsentgelt darstellen. Sollten Sie also mehr also 6300 Euro brutto im Jahr 2020 erhalten, wird Ihre Erwerbsminderungsrente gekürzt.
Weiterhin werden auf diesen Einmalbetrag Sozialversicherungs- und Steuerabgaben fällig, da es, wie schon erwähnt, Arbeitsentgelt darstellt.
Viele Grüße
Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung