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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung bei nachträglich bewilligter EMR

von Holger04.12.2019 | 17:05
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Hallo zusammen, im April 2018 bin ich mit einer Lungenembolie in einer Klinik gewesen und habe auf anraten der Ärzte einen Antrag auf AHB gestellt. Dieser wurde mir auch bewilligt. Ich konnte die AHB aber nicht antreten, weil ich nach ein paar Tagen wieder mit einer Autoimmunkrankheit mehrere Wochen in der Klinik lag. Die Krankheit hat meinen Körper so sehr angegriffen, dass ich zusammen mit der AOK im Januar 2019 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellte. Mit meinem Arbeitgeber habe ich daraufhin am 01.03.19 einen Aufhebungsvertrag zum 31.03.19 geschlossen, damit dieser meine Stelle auch wieder neu besetzen konnte. Außerdem haben wir vereinbart, dass mir zum 31.03.19 eine Urlaubsabgeltung ausgezahlt wird. Zu einer Verblüffung - und auch zur Verblüffung der AOK - bekam ich mit Datum vom 23.03.19 die Bewilligung der EMR bis zur Regelaltersrente. Allerdings rückwirkend zum April 2018, dem Antrag auf AHB. Meine erste Rentenzahlung sollte ich Ende April 2019 erhalten. Für die vorherige Zeit bekam die Rente die AOK, weil ich Krankengeld erhalten hatte. Wird mir nun die Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst angerechnet, obwohl mein Arbeitsverhältnis vor dem Bewilligungsdatum der EMR aufgelöst war?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Holger,

einmalig gezahltes Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis, welches bei Rentenbeginn noch bestanden hat, zählt zum Hinzuverdienst nach § 96a SGB VI.

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4 Antworten

AGam 04.12.2019 | 17:13
Ja. Ob das ggf. auch für eine evtl. Zahlung zum Aufhebungsvertrag gilt, können andere beantworten.
Siehe hieram 04.12.2019 | 17:31
Dies gilt allerdings NUR, wenn der Rentenbeginn auch der 1.4. war... das war etwas undeutlich ausgedrückt bzw. habe ich "überlesen". Entschuldigung! Also wenn der Rentenbeginn VOR der Auflösung des Arbeitsverhältnisses liegt, gilt der Betrag als Hinzuverdienst.
Siehe hieram 04.12.2019 | 17:27
Wird mir nun die Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst angerechnet, obwohl mein Arbeitsverhältnis vor dem Bewilligungsdatum der EMR aufgelöst war?
Ja. Ob das ggf. auch für eine evtl. Zahlung zum Aufhebungsvertrag gilt, können andere beantworten.
Nein. Wenn die Rente(nzahlung) ab 01.04. bewilligt wurde, war das Arbeitsverhältnis schon aufgelöst. Eine Einmalzahlung wie z.B. Urlaubsgeld, wird somit lt. §96a SGB VI nicht als Hinzuverdienst gerechnet.
Siehe hieram 04.12.2019 | 18:36
Haben Sie sonst etwas - relevantes - zu dem Thema beizutragen?
Ja, mehr und richtiger wie Sie! Wie Sie ja eindeutig nachlesen können. Sofern Sie es richtig lesen.
Ich wusste nicht, dass Sie auch AGb sind... nun denn, es ist ja alles geklärt. Schönen Feierabend!
Deutsche Rentenversicherung
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