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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung bei Rentenbeginn

von Peter196220.08.2023 | 23:58
664 Ansichten
10 Antworten
Guten Tag, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei der Stadt Bonn (Angestellter) Mein Arbeitsvertrag ruht seit 2018. Seit 2018 war ich Krankgeschrieben, anschl. Reha. Ich wurde für meine Arbeit als Arbeitsunfähig entlassen. Dann wieder neue Krankheit, wieder Krankgeschrieben, Reha. Bis heute habe ich 2 mal 78 Wochen Krankengeld bekommen, Hab 2 Jahre Alg1 bezogen. Stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Seit 04/23 beziehe ich Bürgergeld. Ab dem 1.3.24 gehe ich in die (Schwerbehinderten)Rente. Demnach steht mit bei Auflösung des (ruhenden) Arbeitsvertrages Urlaubsabgeltung zu. - Bei ruhendem Arbeitsvertrag werden weiter Jahresurlaub gewährt. Bis 2019 gab es diverse Fristen wieviel Urlaubstage abgegolten werden durften. Zitat: Das BAG hat die vorstehende Entscheidung des EuGH in seinen Urteilen vom 19. Februar 2019 (9 AZR 423/16, 9 AZR 541/15 und 9 AZR 321/16) ins deutsche Recht übertragen und die Grundsätze mit Urteil vom 7. September 2021 (9 AZR 3/21) noch einmal bestätigt. Es geht u.a. darum das der Arbeitgeber eine Mitteilungspflicht (schriftlich) hat das der Resturlaub verfällt. Macht er dies nicht bleibt der Anspruch vorhanden. Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2022 (9 AZR 266/20) die Vorgaben des EuGH umgesetzt, wonach die dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB in richtlinienkonformer Auslegung des § 199 Abs. 1 BGB nicht zwangsläufig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist und die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer davon Kenntnis hat, beginnt. Zusätzlich ist erforderlich, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer in die Lage versetzt hat, ihren/seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen, also sie/ihn über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat (BAG v. 20. Dezember 2022 - 9 AZR 266/20, Rn. 38) Ich habe nie einen Hinweis von meinem Arbeitgeber erhalten das mein Urlaub verfällt. Habe ich nun Anspruch auf Urlaubsgeltung für die Jahre 2018-2024 ? lg peter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.08.2023 | 14:43

Hallo Peter1962,

 

zu Fragen, die den Bereich Arbeitsrecht und Urlaubsabgeltung betreffen, können wir in diesem Forum

keine Auskünfte erteilen. Die von Ihnen angeführten Urteile sind u.a. auch Urteile des Bundesarbeitsgerichts.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Abschlägeam 21.08.2023 | 03:06
Fragen zum Arbeitsrecht können in diesem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung/den Betriebsrat/Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. nebenbei bemerkt: haben Sie sich schon einmal informiert, ob Ihnen eine Erwerbsminderungsrente zustehen könnte?
DRVam 21.08.2023 | 03:56
Das BAG hat aber auch klar gemacht, dass es bei der Dreijahresfrist bleibt bei einem beendeten Arbeitsverhältnis. Details dazu z.B. hier: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bag-9azr45620-urlaubsansp… Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen das näher erläutern, auch was den jeweiligen Stichtag des Jahres angeht und wie weit Sie dann zurückgehen können.
Forenwächteram 21.08.2023 | 06:59
Achtung! schrieb

Die Antworten dieses psychisch kranken Nachäffers sind häufig falsch und daher mit Vorsicht zu betrachten.

Komisch... Er hat die richtige Antwort gegeben, so wie vom BAG jüngst so entschieden. Kannn es sein, dass Sie nicht in der Lage sind die einfachsten Dinge zu verstehen?
Mikeam 21.08.2023 | 14:11
Warum haben Sie keine Erwerbsminderungsrente beantragt beantragen Sie doch wenigstens mal eine Probe Rechnung. Wahrscheinlich sind sie erstaunt, dass diese viel höher als ihre als ihre Schwerbehinderten-Rente sein wird
Achtungam 21.08.2023 | 15:30
Kaiser schrieb

Blubb!

Diese Antwort stammt von @DRV und nicht vom Nachäffer des Achtung @DRV oder @Forenwächter, oder wie auch immer ich heiße, ich weiß es langsam selbst nicht mehr.
...am 21.08.2023 | 15:53
Achtung schrieb

Diese Antwort stammt von @DRV und nicht vom Nachäffer des Achtung @DRV oder @Forenwächter, oder wie auch immer ich heiße, ich weiß es langsam selbst nicht mehr.

An "Achtung": Dann spar Dir doch Deine permanenten sinnfreien Kommentare, die hier absolut niemanden interessieren.
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