Hallo Peter1962,
zu Fragen, die den Bereich Arbeitsrecht und Urlaubsabgeltung betreffen, können wir in diesem Forum
keine Auskünfte erteilen. Die von Ihnen angeführten Urteile sind u.a. auch Urteile des Bundesarbeitsgerichts.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das BAG hat aber auch klar gemacht, dass es bei der Dreijahresfrist bleibt bei einem beendeten Arbeitsverhältnis.
Details dazu z.B. hier:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bag-9azr45620-urlaubsanspruch-arbeitnehmer-entgelt-zahlung-verjhrungsfrist-drei-jahre/
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen das näher erläutern, auch was den jeweiligen Stichtag des Jahres angeht und wie weit Sie dann zurückgehen können.
Die Antworten dieses psychisch kranken Nachäffers sind häufig falsch und daher mit Vorsicht zu betrachten.
Komisch... Er hat die richtige Antwort gegeben, so wie vom BAG jüngst so entschieden.
Kannn es sein, dass Sie nicht in der Lage sind die einfachsten Dinge zu verstehen?
Blubb!
Diese Antwort stammt von @DRV und nicht vom Nachäffer des Achtung @DRV oder @Forenwächter, oder wie auch immer ich heiße, ich weiß es langsam selbst nicht mehr.
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