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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung bei Rentenbeginn sozialversicherungsfrei

von Cookie06.11.2019 | 07:19
855 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde zum 31.12.19 in Rente gehen. Meinen restlichen Urlaub kann ich leider nicht mehr komplett in Anspruch nehmen. Mein Arbeitgeber möchte mir eine Urlaubsabgeltung zahlen. Wenn er mir diese mit meinem letzten Gehalt zahlt, ist die Abgeltung dann sozialversicherungsfrei? Wenn ja, wie kann eine Auszahlung sonst erfolgen ohne dass es für mich Abzüge für die Sozialversicherungsfrei bedeutet? Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werde ich nicht weiter auf Minijobbasis arbeiten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cookie,

da eine Urlaubsabgeltung zum Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV zählt, ist es nicht sozialversicherungsfrei. Es wird behandelt wie einmalig gezahltes, beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Somit können Sie sich diese nicht sozialversicherungsfrei auszahlen lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rudiam 06.11.2019 | 09:31
Die Auszahlung im Dezember wäre noch dann soialversicehrungsfrei, wenn Ihr "normales" Grundgehalt bereits die (Jahres-)Beitragsbemessungsgrenze erreicht/überschreitet.
Deutsche Rentenversicherung
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