Hallo Cookie,
da eine Urlaubsabgeltung zum Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV zählt, ist es nicht sozialversicherungsfrei. Es wird behandelt wie einmalig gezahltes, beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Somit können Sie sich diese nicht sozialversicherungsfrei auszahlen lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung