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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung bei voller EM Rente

von Matze006806.07.2020 | 17:19
124 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zum 02.07 erhalte ich eine befristete EM Rente. der Bescheid ist am 02.07 bei mir eingegangen. Ausgesteuert wurde ich am 01.07 Mein Arbeitsverhältnis wird mit Aufhebungsvertrag zum 31.07. beendet. Ich habe einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für 2019 34 Tage und auch für 2020 von 34 Tagen. Dieser Anspruch soll mir im Juli ausgezahlt werden. Wird dieser Betrag als Einmalzahlung auf die Rente angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Matze0068,

leider kann ich aus ihren Angaben nicht erkennen, wann die Rente genau beginnt.

Wenn die Auszahlung des Urlaubsgeldes im Juli nach dem Rentenbeginn erfolgt, ist sie als Hinzuverdienst anzurechnen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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15 Antworten

Experte-10am 06.07.2020 | 17:50
Wie hoch ist Ihre Erwerbsminderungsrente (Brutto)?
Siehe hieram 06.07.2020 | 18:57
Das ist bei der Beantwortung dieser Frage völlig irrelevant. Maßgeblich ist lediglich, ob die Einmalzahlung (Urlaubsabgeltung) VOR oder NACH Rentenbeginn erfolgt. Wenn VOR dann kein Hinzuverdienst, wenn NACH dann Hinzuverdienst. Der persönlich mögliche Höchst-Hinzuverdienst bei einer Teil-EM-Rente ergibt sich aus dem Rentenbescheid aufgrund des Versicherungsverlaufs und NICHT aus dem Bruttobetrag der Rente. Bei einer vollen EM-Rente ist der Hinzuverdienst auf 6.300 EUR begrenzt.
Matze0068am 06.07.2020 | 18:54
2.231,45 Euro. Wieso??
Experte-10am 06.07.2020 | 19:09
Zitat von Siehe hier anzeigen
Wie hoch ist Ihre Erwerbsminderungsrente (Brutto)?
Das ist bei der Beantwortung dieser Frage völlig irrelevant. Maßgeblich ist lediglich, ob die Einmalzahlung (Urlaubsabgeltung) VOR oder NACH Rentenbeginn erfolgt. Wenn VOR dann kein Hinzuverdienst, wenn NACH dann Hinzuverdienst. Der persönlich mögliche Höchst-Hinzuverdienst bei einer Teil-EM-Rente ergibt sich aus dem Rentenbescheid aufgrund des Versicherungsverlaufs und NICHT aus dem Bruttobetrag der Rente. Bei einer vollen EM-Rente ist der Hinzuverdienst auf 6.300 EUR begrenzt.
Ach ja? Und was ist mit dem Steuerfreibetrag, Herr Oberschlaumeier???
Siehe hieram 06.07.2020 | 19:49
Zitat von Experte-10 anzeigen
Und WAS hat der Steuerfreibetrag mit der Rentenversicherung zu tun? Bei der Anrechnung eines Hinzuverdienstes aus Einmalzahlungen (hier Urlaubsabgeltung) erfolgt nach dem Bruttobetrag, der maßgeblich ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Da der Fragesteller bis zum Rentenbezug lediglich Einkünfte aus Krankengeld bezog, ist die Einmalzahlung dem letzten Monat des Abrechnungszeitraums des Arbeitsverhältnisses zuzuordnen, auch wenn ansonsten keine Zahlungen durch den Arbeitgeber erfolgten. Wenn dieser IN den Bezugszeitraum der EM-Rente fällt, ist es rentenversicherungsrechtlich Hinzuverdienst. Egal, was davon dann zur Berechnung der Einkommensteuer tatsächlich herangezogen wird. Das sind zwei Paar Stiefel. Auch steuerrechtlich wird der Freibetrag der Rente (2020 = 20%) lediglich auf den Bruttobetrag der Rente berücksichtigt. Die Urlaubsabgeltung wird seitens des Finanzamtes separat betrachtet. Falls Sie hierzu schlaue Tipps für den Fragesteller haben (aus denen ja selbst ich vielleicht noch etwas lernen könnte??), nur zu.
am 07.07.2020 | 06:33
Zitat von Experte-10 anzeigen
Das ist bei der Beantwortung dieser Frage völlig irrelevant. Maßgeblich ist lediglich, ob die Einmalzahlung (Urlaubsabgeltung) VOR oder NACH Rentenbeginn erfolgt. Wenn VOR dann kein Hinzuverdienst, wenn NACH dann Hinzuverdienst. Der persönlich mögliche Höchst-Hinzuverdienst bei einer Teil-EM-Rente ergibt sich aus dem Rentenbescheid aufgrund des Versicherungsverlaufs und NICHT aus dem Bruttobetrag der Rente. Bei einer vollen EM-Rente ist der Hinzuverdienst auf 6.300 EUR begrenzt.
Ach ja? Und was ist mit dem Steuerfreibetrag, Herr Oberschlaumeier???
Nenn Dich doch wenigstens nicht Experte. Dein rentenrechtliches Wissen ist ja unterirdisch.
Experte-10am 07.07.2020 | 18:43
Wie hoch ist Ihre Erwerbsminderungsrente (Brutto)?
2.231,45 Euro. Wieso??
Es gibt in Deutschland keine Rente in dieser Höhe, Herr Oberangeber.
W°lfgangam 07.07.2020 | 19:29
2.231,45 Euro. Wieso??
Es gibt in Deutschland keine Rente in dieser Höhe, Herr Oberangeber.
...wenn Sie bereits mit 15/16 in die Lehre eingestiegen sind und im Mittel 'nur' gute 1,6 EP bis zum EM-Fall erzielt haben, haben Sie aktuell schon rd. 2400 € Brutto-Rente - ein etwaiger Abschlag ist hier schon im max. Umfang rausgerechnet ...schafft jeder fleißige Industriearbeiter in 3-Schicht-Arbeit 'am Band'! Sehe ich fast täglich in Renten-Info/-auskunft *g Als vermeintlicher K-Ecksperte sollte Sie sich mit Rentenmathematik auskennen, wohl eher gar nicht ...ansonsten überlassen Sie das den Vorschülern, die bereits die Grundrechenarten beherrschen, statt hier Falschmeldungen zu verbreiten ;-) Gruß w.
Siehe hieram 07.07.2020 | 19:02
Und damit entfällt Ihr leider immer noch nicht weiter bekanntgegebenes Fachwissen über einen angeblichen Freibetrag?
am 07.07.2020 | 20:02
2.231,45 Euro. Wieso??
Es gibt in Deutschland keine Rente in dieser Höhe, Herr Oberangeber.
Schauen Sie mal in den Spiegel. Wer ist denn der Oberangeber, wenn man sich bei völliger Unwissenheit Experte nennt?
Plörream 08.07.2020 | 08:40
Zitat von W°lfgang anzeigen
Wie hoch ist Ihre Erwerbsminderungsrente (Brutto)?
2.231,45 Euro. Wieso??
Es gibt in Deutschland keine Rente in dieser Höhe, Herr Oberangeber.
...wenn Sie bereits mit 15/16 in die Lehre eingestiegen sind und im Mittel 'nur' gute 1,6 EP bis zum EM-Fall erzielt haben, haben Sie aktuell schon rd. 2400 € Brutto-Rente - ein etwaiger Abschlag ist hier schon im max. Umfang rausgerechnet ...schafft jeder fleißige Industriearbeiter in 3-Schicht-Arbeit 'am Band'! Sehe ich fast täglich in Renten-Info/-auskunft *g
Das ist seit kurzem erst möglich! Bedingt durch die deutlich verlängerte Zurechnungszeit.
Siehe hieram 08.07.2020 | 09:03
Zitat von Plörre anzeigen
2.231,45 Euro. Wieso??
Es gibt in Deutschland keine Rente in dieser Höhe, Herr Oberangeber.
...wenn Sie bereits mit 15/16 in die Lehre eingestiegen sind und im Mittel 'nur' gute 1,6 EP bis zum EM-Fall erzielt haben, haben Sie aktuell schon rd. 2400 € Brutto-Rente - ein etwaiger Abschlag ist hier schon im max. Umfang rausgerechnet ...schafft jeder fleißige Industriearbeiter in 3-Schicht-Arbeit 'am Band'! Sehe ich fast täglich in Renten-Info/-auskunft *g
Das ist seit kurzem erst möglich! Bedingt durch die deutlich verlängerte Zurechnungszeit.
Rechne ich irgendetwas falsch oder mache ich nur einen Denkfehler?? Wenn der gleiche EM-Rentner bereits vor 2019 (mit Zurechnungszeit bis 62 Jahre) in EM-Rente gegangen wäre, hätte er also 5,6 EP weniger (1,6 EP X 3,5 Jahre), also ca. 200 EUR. Das ist zwar auch eine Menge Geld, er hätte lt. obiger Beispielrechnung aber dennoch auch schon ~2.200 EUR gehabt. Wie also begründen Sie @Plörre, dass dies erst seit der verlängerten Zurechnungszeit so möglich ist? Bitte um Aufklärung.
Plörream 08.07.2020 | 09:17
Zitat von Siehe hier anzeigen
Wie hoch ist Ihre Erwerbsminderungsrente (Brutto)?
2.231,45 Euro. Wieso??
Es gibt in Deutschland keine Rente in dieser Höhe, Herr Oberangeber.
...wenn Sie bereits mit 15/16 in die Lehre eingestiegen sind und im Mittel 'nur' gute 1,6 EP bis zum EM-Fall erzielt haben, haben Sie aktuell schon rd. 2400 € Brutto-Rente - ein etwaiger Abschlag ist hier schon im max. Umfang rausgerechnet ...schafft jeder fleißige Industriearbeiter in 3-Schicht-Arbeit 'am Band'! Sehe ich fast täglich in Renten-Info/-auskunft *g
Das ist seit kurzem erst möglich! Bedingt durch die deutlich verlängerte Zurechnungszeit.
Rechne ich irgendetwas falsch oder mache ich nur einen Denkfehler?? Wenn der gleiche EM-Rentner bereits vor 2019 (mit Zurechnungszeit bis 62 Jahre) in EM-Rente gegangen wäre, hätte er also 5,6 EP weniger (1,6 EP X 3,5 Jahre), also ca. 200 EUR. Das ist zwar auch eine Menge Geld, er hätte lt. obiger Beispielrechnung aber dennoch auch schon ~2.200 EUR gehabt. Wie also begründen Sie @Plörre, dass dies erst seit der verlängerten Zurechnungszeit so möglich ist? Bitte um Aufklärung.
Sie erklären es doch selbst.
Plörream 08.07.2020 | 12:08
Rechne ich irgendetwas falsch oder mache ich nur einen Denkfehler?? Wenn der gleiche EM-Rentner bereits vor 2019 (mit Zurechnungszeit bis 62 Jahre) in EM-Rente gegangen wäre, hätte er also 5,6 EP weniger (1,6 EP X 3,5 Jahre), also ca. 200 EUR. Das ist zwar auch eine Menge Geld, er hätte lt. obiger Beispielrechnung aber dennoch auch schon ~2.200 EUR gehabt. Wie also begründen Sie @Plörre, dass dies erst seit der verlängerten Zurechnungszeit so möglich ist? Bitte um Aufklärung.
Sie erklären es doch selbst.
Aber die hohe Rente liegt dann also an der vielen Arbeit vorher, die 1,6 EP eingebracht hat (lt. der Beispielrechnung), nicht an der deutlich verlängerten Zurechnungszeit....
Erwerbsminderungsrenten > 2.000 Euro Brutto sind erst seit 2014, insbesondere seit 2019, möglich wollte ich sagen.
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