Hallo Jacque,
den Ausführungen von senf-dazu kann zugestimmt werden. Bei der Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung werden nur Versicherungszeiten bis zum Ende des Monats, in dem der Leistungsfall eingetreten ist, berücksichtigt. Alle späteren Versicherungszeiten werden erst bei einem späteren Leistungsfall berücksichtigt (dies ist in der Regel die Altersrente, kann aber auch eine erneute EM-Rente nach Wegfall der jetzigen Rente mit einem späteren Leistungsfall sein).
Auch die Aussage, dass die Einmalzahlung als Hinzuverdienst gewertet werden kann, ist zutreffend. Zur genaueren Beurteilung sind jedoch noch weitere Angaben erforderlich.