Wirklich? Außen vor gelassen, dass das Arbeitsverhältnis noch besteht, wäre der Hinzuverdienst überschritten aber eine Monatsrente gekürzt/Wegfall und dafür 16000 Euro mitnehmen ist alles andere als dumm gelaufen!
Abgesehen davon, dass ich vorhin noch nicht wusste, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht oder nicht, hatte ich nicht vorgeschlagen, auf die 16.000 zu verzichten :-)
Geld soll ja trotzdem fließen, aber eben als 'Gehaltszahlung für Urlaubsanspruch'. Das verringert dann die 'Einmalzahlung Urlaubsentgelt'.
Die sich zwar dann auch noch im nächsten Jahr auf die EM-Rente auswirkt, aber ab Rentenbeginn 1.11. gelten die Freibeträge der SB-Rente, das macht sich dann auch bei der 'Spitzabrechnung' bemerkbar.
Und wirkt sich dann evtl. auch noch auf die spätere Altersrente aus, denn die 'Urlaubsabgeltung' ist nur beitragsfrei, wenn ansonsten keine sozialversicherungspflichtigen Beträge vom Arbeitgeber im selben Kalenderjahr bezahlt wurden. Davon ist in dem Fall wohl auszugehen, wenn auch schon (mindestens) im Vorjahr EM-Rente bezogen wurde. Und keine im Rahmen der EM-Rente erlaubte TZ-Beschäftigung bei diesem Arbeitgeber ausgeübt wurde.
Aber im Moment ist ja eh noch keine 'Urlaubsabgeltung' möglich, weil das Arbeitsverhältnis immer noch besteht. Und insofern ist Urlaub nehmen und dafür Gehalt bekommen sicher sinnvoll, dann fließt wenigstens schon ein Teil des Geldes.
@Inge: Wenn dann in den nächsten Tagen klar ist, ob der Hinzuverdienst doch wieder erhöht wird, haben Sie ja noch mal eine wichtige Info mehr, mit der sie in Verhandlung mit dem Arbeitgeber gehen können.
Bei wegen Krankheit oder auch EM-Rente nicht genommenen Urlaub ist dieser auf Verlangen des Arbeitnehmers auch direkt nach der EM-Rente zu gewähren. Und man muss drauf achten, dass der Urlaubsanspruch, der z.B. aus Vollzeit entstanden ist und danach aber schon in Teilzeit gearbeitet wurde *), nicht 1:1 in Tagen umgerechnet wird. Aber das betrifft 'Arbeitsrecht'. Und dazu kann Ihnen also z.B. Ihre Personalabteilung oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder auch ein Steuerberater mehr sagen.
Vorab informieren können Sie sich auch z.B. in diesem online-Handbuch für Arbeitsrecht:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch.html
Gucken Sie dort nicht nur unter Urlaubsabgeltung sondern auch unter -entgelt und -geld,
*) wenn Sie vor der EM-Rente noch nicht in Teilzeit gearbeitet hatten, können Sie nun aber für die 'Weiterbeschäftigung' auch eine Teilzeitbeschäftigung fordern, insbesondere, da Sie einen SB-Ausweis haben. Und entsprechend länger könnte er Ihnen also einfach Gehalt bezahlen, ohne dass Sie tatsächlich arbeiten müssen (weil Sie ja erst einmal Urlaub nehmen).
Vielleicht findet er die Idee ja sogar gut, muss er ja auch nicht gleich alles in einer Summe hinpacken bzw. sind auch die 'monatlichen Raten' dann für ihn geringer als wenn der Urlaub nach Vollzeit gerechnet wird :-)
Dann nur drauf achten, dass das dann auch schriftlich 'rechtssicher' vereinbart wird.
Aber vor allem auch dazu noch mal in das Handbuch gucken (Teilzeit) oder direkt von einem 'Arbeitsrechtler' beraten lassen.
Viel Erfolg und alles Gute!