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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung im April ohne Märzklausel

von Kläger04.03.2025 | 23:27
257 Ansichten
6 Antworten
Ich bin im vorigen Jahr EM-Rentner geworden. Zum 31.12.2024 hab ich gekündigt. Nach langer Diskussionen und Gerichtstermin bekomme ich im April meine Urlaubsabgeltung, die sv-frei ist. Ist dieses Urlaubsabgeltung in Höhe von 2000 Euro als Hinzuverdienst zu melden, oder hat das mit der sv-Pflicht gar nichts zu tun. Das werden meine einzigen Einkünfte in 2025 sein. Hinzuverdienstgrenze wird also nicht überschritten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.03.2025 | 09:00

Guten Tag,

 

eine Urlaubsabgeltung ist steuerpflichtiges Arbeitsentgelt, und somit als Hinzuverdienst für die Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen. Deswegen sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger schriftlich über die geleistete Einmalzahlung informieren. Wenn Sie keinen weiteren Hinzuverdienst haben, ergeben sich keine Auswirkungen auf Ihre Rentenhöhe, da Sie die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 19661,25 Euro unterschreiten.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Kein Problemam 05.03.2025 | 08:13
Urlubsabgeltung ist ein konmplexes Thema. Wenn die Auszahlung erst erfolgt, wenn die Altersrente schon begonnen hat, gehört die Urlaubsabgeltung NICHT zum Hinzuverdienst. Viele behaupten was anderes (und die werden sich sicher auch noch zahlreich hier melden:-), aber da gab es vor einiger Zeit hier im Forum eine glasklare Aussage der "DRV-Experten". Vielleicht suche ich das noch raus, wenn ich mehr Zeit habe. Aber das ist bei Ihnen ja vollkommen egal, weil ja sowieso kein Hinzuverdienst anfällt laut IhrenAussagen. Da bleiben Sie also sowieso weit unterhalb der Hinzuverdienstgrenze von fast 19.700 Euro.
Gegenfrageam 05.03.2025 | 08:20
Zu ihrer Frage habe ich leider keine Antwort , weil ich damit noch keine Erfahrung habe. Dafür habe ich aber eine Gegenfrage : Ich bin während der betrieblich verhängten Urlaubssperre erkrankt. Es gab mehrere OPs , so daß ich nicht zügig wieder zurück an meinen Arbeitsplatz gehen konnte. Währenddessen lief mein befristeter Vertrag aus und ich bekam eine Urlaubsabgeltung in Höhe von unter 500 € , diese wurde aber besteuert . Mussten Sie auch Steuern dafür bezahlen ?
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