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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung wegen Krankheit und Antrag auf volle EMR

von Maja10.03.2016 | 13:36
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Noch eine Frage: Ich befinde mich im Krankenstand und habe einen Antrag zur vollen EMR eingereicht. Ich habe schon eine Teil EMR auf unbestimmte Zeit. Bin ungekündigt! Jetzt ist es so das ich alten Urlaub und auch noch Überstunden habe. Wenn ich mir beides auszahlen lassen würde, wird das dann mit der Teil EMR verrechnet oder mit der Vollen EMR, vorausgesetzt ich würde sie erhalten! Kann mir das jemand beantworten? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Urlaubsabgeltungen und Überstundenvergütungen sind in Einmalzahlungen und sind somit als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV sind und aus einem Arbeitsverhältnis stammen, das nach Rentenbeginn noch bestanden hat. Einmalzahlungen aus einem nach Rentenbeginn noch bestehenden Arbeitsverhältnis sind auch dann als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie aus Zeiten vor Rentenbeginn resultieren. Ein nach Rentenbeginn noch bestehendes Arbeitsverhältnis liegt auch vor, wenn es ohne Erbringung einer Arbeitsleistung fortbesteht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund Lohnfortzahlung oder Krankengeldbezug lediglich nicht ausgeübt wird und nach späterem Eintritt des Ruhens (abweichend vom Rentenbeginn) eine Einmalzahlung erfolgt. Einmalzahlungen sind in dem Monat als Hinzuverdienst anzurechnen, in dem Sie ausgezahlt werden. Fließen dem Versicherten nach Rentenbeginn Einmalzahlungen aus einem Arbeitsverhältnis zu und ruht dieses Arbeitsverhältnis aufgrund arbeits- oder tarifrechtlicher Regelungen bereits zum Zeitpunkt des Rentenbeginns, sind diese Einmalzahlungen nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

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