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Experten-Antwort

Urlaubsanrechnung bei Reha

von Thomas-LDS18.12.2019 | 07:31
108 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, aufgrund mehrerer gleichzeitiger Bandscheibenvorfälle genehmigte mir der Bund sehr kurzfristig eine stationäre Reha. Nach meiner Rückkehr zog mir der AG ohne Ankündigung 3 Tage Urlaub ab, mit der Begründung im Tarifvertrag steht bei nicht akuter Reha ist das so geregelt. Auf Nachfrage sagte mir der Bund, das mir für die Reha-Zeit Leistungen nach Entgeldfortzahlungsgesetz zusteht und kein Urlaub abgezogen werden darf, wenn ich auf die Krankheit weniger als 42 Tage k war. Auch war die Reha explizit für die o.g. Krankheit genehmigt worden und vorherige ambulante Therapien haben nicht geholfen. Was ist denn nun richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas-LDS,

leider können wir bei arbeitsrechtlichen Fragen nicht behilflich sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rentenschmiedam 18.12.2019 | 08:51
Hallo, Ihre Frage betrifft das Arbeitsrecht und ist kein Thema für dieses Forum. Auskunft geben kann Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ihre Gewerkschaft oder falls Sie im Saarland wohnen, die Arbeitskammer in Saarbrücken. Mit besten Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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