Hallo Urlaubsanspruch,
ob dieses Vorhaben aus arbeitsrechtlicher Sicht so umzusetzen ist, kann ich im Rahmen dieses Forums leider nicht beurteilen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber, Ihren Betriebs-/Personalrat oder eine gewerkschaftliche Vertretung wenden.
Hinsichtlich der Erwerbsminderungsrente sehe ich diesbezüglich aber keine Probleme. Dennoch sollten Sie die „Arbeitsaufnahme“ ggf. Ihrem Rentenversicherungsträger melden und dabei auch gleich auf die besonderen Umstände der „Tätigkeit“ hinweisen. Dies erspart letztlich auch unnötige Rückfragen seitens des Rentenversicherungsträgers, wenn entsprechende Meldungen im Versicherungskonto eingehen sollten.
Amen!
Amen!
Das mit der Urlaubsübertragung geht ja nur für 2 Jahre rückwirkend und daher würde mir jetzt schon der Urlaubsanspruch für ein Jahr wegfallen. Daher meine oben skizzierte Idee. Wenn ich nur einen Tag quasi unter 2,9 h „arbeite“ kann ich den aufgelaufenen Urlaub ja bis zum Ablauf der EM-Rente strecken.
Wäre es eigentlich auch möglich, hier noch mal an die Experten gefragt, in diesem Konstrukt eine Arbeitszeit von mehr als 2,9 h zu vereinbaren für diesen Tag, denn arbeiten würde ich ja faktisch sowieso nicht, aber dann hätte ich halt einen höheren Lohn für den einen Urlaubstag den ich in der Woche einsetzten müsste?
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