Hallo Lydia,
Grundsätzlich gilt, dass ein tariflicher oder gesetzlicher Urlaubsanspruch anteilig auf drei Tage umgerechnet wird. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen, die Ihren Arbeitsvertrag betreffen nicht weiter positionieren kann. Die noch offenen Fragen des künftigen Urlaubsanspruches müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären und wären dann arbeitsvertraglich zu regeln.
Natürlich können Sie bis zu 400 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden. Allerdings schlagen wir Ihnen vor, dass Sie den Sachverhalt Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, insbesondere die Zahl der geplanten Stunden, die Sie arbeiten möchten. Fragen Sie am besten, ob die geplante Beschäftigung rentenunschädlich ist. Nur so haben Sie absolute Gewissheit, dass Ihnen die Ausübung der Beschäftigung, egal in welchem Umfang, später nicht als rentenschädlich ausgelegt wird.