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Experten-Antwort

Urlaubsanspruch trotz EM-Rente + 400 € Job

von Lydia03.04.2011 | 20:58
1835 Ansichten
4 Antworten

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Guten Abend, ich erhalte eine volle EM-Rente und möchte zusätzlich auf 400 € Basis an 3 Tagen der Woche weiterarbeiten. So wie ich verstanden habe, wäre bis 400 € nicht rentenschädlich. Nun habe ich in Teilzeit gearbeitet und hatte 30 Tage Urlaub im Jahr. Dieses Jahr habe ich wegen Krankheit noch keinen Urlaub genommen. Wenn ich jetzt ab 01.05. auf geringfügiger Basis an 3 Tagen arbeite, wie würde mein Urlaub jetzt berechnet? Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lydia,

Grundsätzlich gilt, dass ein tariflicher oder gesetzlicher Urlaubsanspruch anteilig auf drei Tage umgerechnet wird. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen, die Ihren Arbeitsvertrag betreffen nicht weiter positionieren kann. Die noch offenen Fragen des künftigen Urlaubsanspruches müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären und wären dann arbeitsvertraglich zu regeln.

Natürlich können Sie bis zu 400 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden. Allerdings schlagen wir Ihnen vor, dass Sie den Sachverhalt Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, insbesondere die Zahl der geplanten Stunden, die Sie arbeiten möchten. Fragen Sie am besten, ob die geplante Beschäftigung rentenunschädlich ist. Nur so haben Sie absolute Gewissheit, dass Ihnen die Ausübung der Beschäftigung, egal in welchem Umfang, später nicht als rentenschädlich ausgelegt wird.

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3 Antworten

Geroldam 04.04.2011 | 11:55
Hallo! Sie wissen aber schon das Sie 3 h täglich nicht überschreiten dürfen und Ihr geringfügiger Job dem DRV gemeldet wird! Der geringfügige Job hat ja nichts mit Ihrem bisherigen festen Arbeitsverhältnis zu tun! Also hätten Sie noch aus Ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis einen Urlaubsanspruch von 10 Tagen! Ich kenne nicht die Tarifbedingungen in Ihrem Arbeitsbereich! Ich nehme an eine Erstattung findet bestenfalls aus Kulanz statt da Ihr reguläres Arbeitsverhältnis ja durch die Rentenbewilligung hinfällig ist! Also reden Sie mit Ihrem Chef bzw. mit der zuständigen Gewerkschaft! Die Regelungen im Minijob sind ja meistens verhandlungssache also auch bestenfalls Aushandlung mit dem Chef! Sorry wenn Ihnen das nicht hilft aber ich wäre sehr vorsichtig direkt nach Bewilligung beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob anzunehmen! MfG Gerold
Lydiaam 04.04.2011 | 15:06
Hallo, ich verstehe nicht, warum immer gesagt wird, 400 Euro Job (natürlich unter 3 Std. tägl.!) sei ok. Warum dann nicht beim selben AG? Geht es nicht in erster Linie darum, dass man keine 3 Std. täglich mehr schafft und deshalb auch die Rente beantragt hat? Aber da ist ja dann noch ein kleines Restvolumen, was man an Arbeit schaffen würde. Und lt. Aussage der DRV auch darf.
Lydiaam 04.04.2011 | 17:25
Danke!!!!
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