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Experten-Antwort

Urlaubsanspruch während Teilhabe am Arbeitsleben

von Gast31.03.2021 | 16:23
3453 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Da ich eine 2 Jährige Umschulung beginne, welche durch die Rentenversicherung finanziert wird, stelle ich mir aktuell die Frage, ob ich während dieser Zeit Anspruch auf Urlaub habe. Gilt auch hier die gesetzliche Regelung von 2 Urlaubstagen je Monat oder gelten hier besondere Bestimmungen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In Bezug auf Urlaubszeiten steht der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 2 Tagen pro Kalendermonat zu (§ 52 SGB IX). Schwerbehinderte Teilnehmer an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können darüber hinaus den Zusatzurlaub von 5 Tagen pro Jahr gemäß § 208 SGB IX in Anspruch nehmen.

In einem Berufsförderungswerk werden die Ferienzeiten nach einem festgelegten Plan bestimmt.

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2 Antworten

LTAam 31.03.2021 | 17:21
Eine gute Frage für Ihren Rehafachberater, den dieses Forum nicht ersetzen soll und kann.
läuftam 01.04.2021 | 08:35
Sie haben Urlaubsanspruch während der Umschulung und grundsätzlich auch die 2 Tage pro Monat. Etwas anderes gilt nur, wenn das Umschulungskonzept eine spezielle Regelung enthält. Was wichtig ist: Sie können den Urlaub nicht nach Lust und Laune nehmen. Sind Sie in einem Betrieb, müssen Sie sich nach den Schulferien richten. Bei überbetrieblichen Umschulungen gibt es in der Regel festgelegte Urlaubszeiten.
Deutsche Rentenversicherung
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