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Experten-Antwort

Urlaubsansprüche

von Petra D.01.02.2013 | 16:14
1733 Ansichten
8 Antworten
Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf den Artikel "Soziales" - hier veröffentlicht am 01.02.13 zum Thema: Urlaub nachgeholt Beamte im Ruhestand behalten Urlaubsansprüche nach Dienstunfähigkeit. Leipzig/Berlin (dapd) Ein Beamter hat Anspruch auf Vergütung von Urlaubstagen, die er wegen einer Erkrankung vor dem Ruhestand nicht mehr nehmen konnte. Die Revision eines Polizeibeamten hatte am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilweise Erfolg, wie das Gericht mitteilte. Allerdings schränkten die Richter ein, dass der Abgeltungsanspruch sich nur anteilig auf einen vierwöchigen Mindesturlaub bezieht, der in der Arbeitszeitrichtlinie der EU definiert ist. Geklagt hatte ein Polizeibeamter, der Mitte 2008 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gegangen war. Zuvor war er etwa ein Jahr lang dienstunfähig gewesen. Aktenzeichen: BVerwG 2 C 10.12 - Urteil vom 31. Januar 2013 Ich war im ÖD angestellt und in einer ähnlichen Lage. Hat es Aussicht auf Erfolg, wenn ich "alte" Ansprüche noch Jahre später geltend machen will? Es betrifft bei mir die Jahre ab 2005 (Krankheits-Beginn) bis 2011 (EU-Rente auf Dauer, seit 2006 auf Zeit). Über eine Antwort würde ich mich freuen. Ein schönes Wochenende wünsche ich.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.02.2013 | 09:00

Hallo Petra, da sich Ihre Frage im Bereich des Arbeitsrechtes bewegt, sich tarifvertragliche Besonderheiten im öffentlichen Dienst ergeben können, rate ich Ihnen ggf. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Leider kann ich Ihnen zum Urlaubsanspruch nach einer Dienstunfähigkeit keine fundierte Antwort geben. Das Bundesurlaubsgesetz hat im §7 Regelungen zur Abgeltung bei Erkrankung.

7 Antworten

MitLeseram 01.02.2013 | 16:22
Fragen Sie ihre Gewerkschaft oder Anwalt/Arbeitsrecht MfG MitLeser
KSCam 01.02.2013 | 17:54
Kein Rentenexperte wird sich hierzu äußern. Trotzdem ein schönes Wochenende.
Annaam 02.02.2013 | 11:03
Oben steht zum Forum: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Experten der Rentenversicherungsträger Rechtsrat nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit erteilen können. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich dabei auf Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Altersvorsorge stehen.
Reineram 02.02.2013 | 15:58
bitte im Forum www.arbeitsrecht.de evtl. erkundigen. mfg
Reineram 02.02.2013 | 15:58
bitte im Forum www.arbeitsrecht.de evtl. erkundigen. mfg
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