Hallo franela,
Ihre erste Frage ist eine arbeitsrechtliche Frage, die hier nicht beantwortet werden kann. Dafür wären entweder Ihr Betriebsrat, Ihre zuständige Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtigen Ansprechpartner.
Zu Ihrer zweiten Frage: Wie sich eine Urlaubsabgeltung auf die Erwerbsminderungsrente auswirkt, hängt davon ab, wann das Arbeitsverhältnis endet und wann die Urlaubsabgeltung ausgezahlt wird. Grundsätzlich müssen Sie davon ausgehen, dass bei einem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze die Erwerbsminderungsrente für das Kalenderjahr, in dem die Auszahlung der Urlaubsabgeltung erfolgt, anteilig gekürzt wird, gegebenenfalls auch rückwirkend, wenn die Auszahlung noch in diesem Jahr erfolgt.
Zu Ihrer dritten Frage: Beim Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente ist ein (verkürzter) Antrag für die Altersrente erforderlich. Sie werden ein paar Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze vom Rentenversicherungsträger noch einmal schriftlich darauf hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung