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Experten-Antwort

Urlaubsauszahlung

von franela25.10.2022 | 11:16
150 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe eine volle EMrente seit 01.12.2020 diese war befristet bis zum 30.11.2022 nun habe ich einen Bescheid bekommen, dass die volle EMrente bis zum 67sten bezahlt wird.ich habe folgende Fragen: 1. Für welchen Zeitraum wird mir der Urlaub vom Betrieb ausbezahlt? 2. Wenn die Auszahlung höher ist als 6300€ muss ich davon nochmals 40% an die DRV abgeben, kann ich diesen Betrag auf einmal zahlen ohne das danach meine EMrente gekürzt wird? 3.Ende der EMrente ist der 31.12.2027, muss ich danach einen Rentenantrag stellen? Ich bedanke mich jetzt schon für ihre immer kompetenten Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo franela,

Ihre erste Frage ist eine arbeitsrechtliche Frage, die hier nicht beantwortet werden kann. Dafür wären entweder Ihr Betriebsrat, Ihre zuständige Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtigen Ansprechpartner.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wie sich eine Urlaubsabgeltung auf die Erwerbsminderungsrente auswirkt, hängt davon ab, wann das Arbeitsverhältnis endet und wann die Urlaubsabgeltung ausgezahlt wird. Grundsätzlich müssen Sie davon ausgehen, dass bei einem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze die Erwerbsminderungsrente für das Kalenderjahr, in dem die Auszahlung der Urlaubsabgeltung erfolgt, anteilig gekürzt wird, gegebenenfalls auch rückwirkend, wenn die Auszahlung noch in diesem Jahr erfolgt.

Zu Ihrer dritten Frage: Beim Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente ist ein (verkürzter) Antrag für die Altersrente erforderlich. Sie werden ein paar Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze vom Rentenversicherungsträger noch einmal schriftlich darauf hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Melliam 25.10.2022 | 16:52
Ich schlage mal vor, du trödelst ein wenig, sodass dein Urlaubsgeld erst nächstes Jahr ausgezahlt wird. Da liegen die ZuverdienstGrenzen höher.
franelaam 25.10.2022 | 17:54
Schönen Dank für die kompetenten Antworten
Walloam 25.10.2022 | 19:08
Das Auszahlungsdatum ist egal. Der Abrechnungsmonat ist der Monat wo der Rentenbescheid über die unbefristete EMR kam und damit das Arbeitsverhältnis endete.
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