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Experten-Antwort

Urlaubsgeld

von Thomas09.12.2021 | 14:33
100 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Meine Frage ist Ich Bekomme rückwirgend zum 1.8.19 volle EM Rente und ist befristet bis 2024 bekam bis zum 11.2021 noch alg1 Dann steht da Sie wird für die Zeit ab 1.1.22 monatlich gezahlt denke dies ist meine erste Zahlung Jetzt bekomme ich noch von der Firma rückwirkend 90 Urlaubstage bezahlt wird noch im diesen Monat wird dies dann auf die Volle EM Rente angerechnet oder wenn sie mir doch für Dezember eine Pension bezahlen dann dürfte ja nur für diesen Monat Abgaben fällig sein

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.12.2021 | 15:10

Hallo Thomas,

die Urlaubsabgeltung ist als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie aus einem Arbeitsverhältnis stammt, das nach Rentenbeginn (noch) bestanden hat.

17 Antworten

Thomasam 09.12.2021 | 14:48
Sorry Doppel Post
Thomasam 09.12.2021 | 14:46
Walloam 09.12.2021 | 16:24
Bei deinen 90 Tagen Urlaub wäre ich mir nicht so sicher. Urlaub kann man nur für 15 Monate ansparen und meist auch nur die gesetzlichen 20 Tage pro Jahr. Ich würde einmal beim AG anrufen, wie viele es sind.
Thomas am 09.12.2021 | 15:41
Ja ist schon klar wird ja jetzt im Dezember gezahlt gilt diese dann nur für 2019 bis jetzt und der Rest für 2022 bis ich bei 6300€ angelangt bin Oder gilt diese nur für 2021
Thomasam 09.12.2021 | 16:30
Bei uns sind es 30 Tage pro Jahr, ja und er willigt mir die 90 zu
Thomas am 09.12.2021 | 16:06
Vielen Dank für die Antworten Frohes Fest
Siehe hieram 10.12.2021 | 08:15
Endet das Arbeitsverhältnis denn jetzt? Oder 'ruht' es nur (EMR ist ja befristet)? Urlaubsanspruch kann nur 'abgegolten' werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet und deshalb nicht (mehr) genommen werden kann. Und unterscheiden, ob 'Urlaubsabgeltung' oder 'Urlaubsgeld' bezahlt wird. Letzteres kann auch bei laufendem (ruhendem) Arbeitsverhältnis bezahlt werden. Besser noch mal ins 'Arbeitsrecht' schauen und hier insbesondere 'U' wie Urlaub. z.B. hier: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_U.html Ansonsten zur Anrechnung bei der Rente: Beitragsrechtlich sind Einmalzahlungen (z.B. Urlaubsabgeltung, Überstundenabgeltung etc.) dem letzten Beitragsmonat zuzuordnen, an dem das Arbeitsverhältnis noch bestanden hat. Aufgrund der Datenübermittlung hierfür erfolgt die Zuordnung zum Kalenderjahr, für das es als 'Hinzuverdienst' bei der EM-Rente berücksichtigt wird. In Ihrem Fall wird dies dann wohl 2021 sein (auch, falls erst im Januar überwiesen wird). Es wird dann zunächst vom kalenderjährlichen Einkommen der kalenderjährliche Freibetrag (6.300,00 EUR) abgezogen und der Rest durch 12 geteilt (ergibt mtl. Betrag). Hiervon werden zunächst 40 % berechnet und diese von der mtl. Rente abgezogen. Im nächsten Schritt erfolgt der Abgleich mit Ihrem persönlichen Hinzuverdienstdeckel und kürzt die EM-Rente ggfs. bis zu 100% (Hinzuverdienstdeckel und Berechnung siehe Rentenbescheid). Alles Gute!
Thomasam 10.12.2021 | 10:12
Vielen Dank für die Antwort Das Arbeitsverhältnis endet Ende Dezember und es ist urlaubsabgeltung Betrag Wie und wo muss ich den angeben es gibt glaube ich ein Formular bei der DRV R02xx genau weis ich net wie das heißt lasse mich mal überraschen
Walloam 10.12.2021 | 10:22
Bei mir waren es auch 30 Tage Urlaub, dennoch wurde nur davon die gesetzlichen 20 Tage pro Jahr angespart. Wie dem auch sei: Sollten es wirklich 90 Tage sein, so ist das reine Kulanz vom Arbeitgeber.
Thomasam 10.12.2021 | 10:22
Und finde ich das eine freche das wegen Corona bei den normalen renter sich der hinzuverdienst geändert hat Danach gilt für § 34 SGB VI mit den Regelungen über den bisherigen Hinzuverdienst im Jahr 2021 die Ausnahmeregelung, dass der Betrag von 6.300,-€ auf den Betrag von 46.060,-€ erhöht wird und der Hinzuverdienstdeckel dabei keine Anwendung findet Ich gönn es denen voll und ganz Mann hätte es aber auch für alle gleich machen können egal ob EM Rente oder Alters Rente
Thomasam 10.12.2021 | 10:26
Bei uns sind es 30 Tage pro Jahr, ja und er willigt mir die 90 zu
Bei mir waren es auch 30 Tage Urlaub, dennoch wurde nur davon die gesetzlichen 20 Tage pro Jahr angespart. Wie dem auch sei: Sollten es wirklich 90 Tage sein, so ist das reine Kulanz vom Arbeitgeber.
Ist bei uns im Arbeitsvertrag und betriebsvereinbarung festgehalten
Peter T. am 10.12.2021 | 11:24
Zum Thema EMR und Hinzuverdienst. Da man hier nur unter 15 Stunden hinzuverdienen kann, wird es wohl nicht allzu viel bringen, hier auch den Hinzuverdienst zu erhöhen. Mit der Erhöhung, soll qualifiziertes Personal wieder in der Krise helfen. Wenn ich mich so anschaue, w würde ich keine so große Hilfe sein, da man doch sehr eingeschränkt ist und so arbeitet...
Thomasam 10.12.2021 | 12:36
Vielen Dank für die Antwort Das Arbeitsverhältnis endet Ende Dezember und es ist urlaubsabgeltung Betrag Wie und wo muss ich den angeben es gibt glaube ich ein Formular bei der DRV R02xx genau weis ich net wie das heißt lasse mich mal überraschen
Ich hatte seinerzeit auch die Urlaubsabgeltung erhalten. Die DRV habe ich angeschrieben, dass ich diese Abgeltung erhalten habe und die Aufstellung vom Arbeitgeber beigefügt. Die DRV hat daraufhin die Rente für den entsprechenden Zeitraum neu berechnet und fertig war es, ganz unkompliziert.
Super ist doch einfacher wie ich gedacht habe
W°lfgangam 10.12.2021 | 20:30
Zitat von Thomas anzeigen
Hallo Thomas, Sie merken den 'kleinen' Unterschied zwischen EMRT und (vorgezogener) ART und den jeweils zugrundeliegenden gesetzlichen Voraussetzungen? ;-) Kann man durchaus diskutieren, warum ein (erhöhter/zu hoher) Hinzuverdienst an den grundsätzlichen Rentenvoraussetzungen etwas ändern sollte ...nur nicht hier. Gruß w.
Uschiam 10.12.2021 | 12:28
Ich hatte seinerzeit auch die Urlaubsabgeltung erhalten. Die DRV habe ich angeschrieben, dass ich diese Abgeltung erhalten habe und die Aufstellung vom Arbeitgeber beigefügt. Die DRV hat daraufhin die Rente für den entsprechenden Zeitraum neu berechnet und fertig war es, ganz unkompliziert.
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