Hallo Thomas,
die Urlaubsabgeltung ist als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie aus einem Arbeitsverhältnis stammt, das nach Rentenbeginn (noch) bestanden hat.
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Hallo Thomas,
die Urlaubsabgeltung ist als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie aus einem Arbeitsverhältnis stammt, das nach Rentenbeginn (noch) bestanden hat.
Ist bei uns im Arbeitsvertrag und betriebsvereinbarung festgehaltenBei uns sind es 30 Tage pro Jahr, ja und er willigt mir die 90 zuBei mir waren es auch 30 Tage Urlaub, dennoch wurde nur davon die gesetzlichen 20 Tage pro Jahr angespart. Wie dem auch sei: Sollten es wirklich 90 Tage sein, so ist das reine Kulanz vom Arbeitgeber.
Super ist doch einfacher wie ich gedacht habeVielen Dank für die Antwort Das Arbeitsverhältnis endet Ende Dezember und es ist urlaubsabgeltung Betrag Wie und wo muss ich den angeben es gibt glaube ich ein Formular bei der DRV R02xx genau weis ich net wie das heißt lasse mich mal überraschenIch hatte seinerzeit auch die Urlaubsabgeltung erhalten. Die DRV habe ich angeschrieben, dass ich diese Abgeltung erhalten habe und die Aufstellung vom Arbeitgeber beigefügt. Die DRV hat daraufhin die Rente für den entsprechenden Zeitraum neu berechnet und fertig war es, ganz unkompliziert.
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