Hallo Wim,
Urlaubsgeld als Rentenleistung gibt es nicht.
Ob Sie von Seiten Ihres (früheren) Arbeitgebers noch Ansprüche haben, kann hier nicht beantwortet werden. Das wäre eine arbeitsrechtliche Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung