Hallo Detlef,
ein Urlaubssemester zählt rentenrechtlich nicht als Anrechnungszeit. Ob eine Anrechnungszeit wegen Krankheit in Frage kommt, muss im Einzelfall geklärt werden. Eine entsprechende Bescheinigung des behandelnden Arztes bei der Rentenversicherung einzureichen schafft Klarheit in diesem Punkt.