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Experten-Antwort

Urlaubssemester - Halbwaisenrente

von User23.05.2022 | 12:45
199 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe leider dieses Jahr einige Familienmitgl. verloren und deswegen nach dem ersten Viertel des aktuellen Semesters das erste Mal ein Urlaubssemester beantragt das von der Uni auch rückwirkend auf das ganze Semester (anders ging es wohl nicht) übertragen wurde. Nun wurde mein Antrag auf Halbwaisenrente abgelehnt da ich wohl etwas mehr als 4 Monate dann nicht studieren würde. Ich lerne zwar nebenbei damit ich nicht zu viel verpasse, aber ich besuche "offiziell" von der Uni aus da durch keine Vorlesungen. Da es rückwirkend auf das ganze Semester übertragen wurde, liege ich unter den 4 Monaten. Wenn ich jetzt aber Nachweise das ich ja im ersten viertel studiert habe, wäre das eine Backpfeife für den Unimitarbeiter der mit aus Kulanz wegen der Situation freigegeben hat und könnte Probleme für mein Studium mit sich ziehen. Deswegen die Frage -> Kann man es nach dem Urlaubssemester noch einmal beantragen oder ist die Entscheidung jetzt final? Ich studiere ja absolut normal und hatte bisher kein Urlaubssemester was ich ja auch durch den Studienverlauf nachweisen kann. Wie sollte ich vorgehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User,

Sie können später erneut den Antrag auf Weiterzahlung der Waisenrente stellen, sofern Sie dann noch keine 27 Jahtre alt sind und sich erneut regulär im Studium befinden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Useram 23.05.2022 | 15:29
Vielen lieben Dank für die Antwort! Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!
Deutsche Rentenversicherung
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