Mein Rat: Legen Sie vorsorglich Widerspruch ein bzw. stellen Sie einen Überprüfungsantrag, auch wenn die Rentenversicherungsträger davon ausgehen, dass die Abschläge in den Erwerbsminderungsrenten rechtmäßig sind.
Sollte der Rechtstreit letztendlich doch positiv für Sie ausgehen, wäre Ihre Rente für längstens vier Jahre rückwirkend ab Stellung des Überprüfungsantrags neu zu berechnen. Bei negativem Ausgang entstehen Ihnen keine Nachteile.
Zur Klarstellung und zur Beantwortung der verschiedenen Beiträge zu Ihrer Anfrage möchte ich das bisherige Vorgehen der Rentenversicherungsträger hier kurz zusammenfassen:
Die Gremien der gesetzlichen Rentenversicherung haben in ihrer Sitzung am 26.09.2006 beschlossen, dem Urteil des BSG vom 16.05.2006 über den Einzelfall hinaus nicht zu folgen und weitere Musterstreitverfahren zu führen. Stellen betroffene Rentner Überprüfungsanträge, so wird Ihnen ein Ruhen des Verfahrens bis zum Abschluss dieser Musterprozesse angeboten.
Im Zeitraum von September bis November 2006 haben verschiedene Krankenkassenverbände gegenüber der Rentenversicherung die Auffassung vertreten, sämtliche betroffenen Renten wären von Amts wegen neu zu berechnen. Sie baten deshalb die Rentenversicherungsträger auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, damit ihnen für die Zeiträume des Zusammentreffens von Rente und Krankengeld keine Ansprüche verloren gingen.
Um eine Vielzahl von Klagen zu vermeiden haben die Rentenversicherungsträger daraufhin am 12.12.2006 beschlossen, gegenüber den Krankenkassen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Die Spitzenverbände der Krankenkassen wurden von der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Schreiben vom 14.12.2006 entsprechend unterrichtet.