Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Anderl,
da Sie ab 9/2024 nicht mehr versicherungspflichtig sind, können Sie sich ab 9/2024 freiwillig rentenversichern.
Mit der freiwilligen Versicherung erfüllen Sie die Vorversicherungszeit für die Versicherungspflicht während des folgenden Arbeitslosengeldbezugs nicht. Wenn Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen, müssen Sie jedoch nur dann einen Antrag auf Versicherungspflicht (V0030) stellen, wenn die Fragen zur Antragspflichtversicherung nicht bereits im Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden.
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