Sie sollten sich dringend beraten lassen, bzw. über Ihre Möglichkeiten informieren!
Solange Sie noch kein ALG I erhalten haben, können Sie sich abmelden und freiwillig versichern, d.h. auch für 9/2024. Die freiwillige Versicherung ist auch rückwirkend erst bis zum 31.3.2025 möglich. Beachten Sie die Steuerwirksamkeit der Einzahlungen.
Üblicherweise werden Sie wohl 3 Monate gesperrt und die Bezugsdauer insgesamt um 25% Ihrer normalen Anspruchsdauer gekürzt also endet ihr ALG I 3 Monate vor der regulären Anspruchsdauer.
Die Sperre werden Sie nicht los nach 8 Monaten sonder erst nach 12 Monaten.
Beantragen Sie gleich ALG I, und vereinbaren Sie mit der Arbeitsagentur ein 'Dispositionsjahr (also wieder Abmeldung vor dem Bescheid). Dann haben Sie Ihren Anspruch angemeldet, bekommen aber keine Sperre und keine Verkürzung Ihrer Ansprüche, wenn Sie nach einem Jahr wieder ALG I beantragen.
Ihre freiwilligen Beiträge und die der Arbeitsagentur zählen zu den 35 Jahren Wartezeit für vorgezogene Altersrente (besonders langjährig). Während ALG I Bezug zahlt die BA 80% Ihrer Pflichtbeiträge.
Informieren Sie sich z.B. auf den Webseiten
https://der-privatier.com/