Hallo Frau Frauke,
Ihr Versicherungskonto können Sie auch noch nachträglich klären/ergänzen.
Ich habe einen Bescheid erhalten - dort steht:
" Sehr geehrte Frau XXXXXXXX,
nach § 149 Abs. 5 SGB VI stellen wir die in dem beigefügten Versicherungsverlauf enthaltenen Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich fest. "
Wie soll ich das denn jetzt im Kontext meiner Frage verstehen?
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