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Experten-Antwort

V0100 Antrag auf Kontenklärung/ V0410 Fragebogen für Anrechnungszeiten: Anträge nachträglich änderbar oder neustellbar?

von Frau Frauke10.01.2021 | 13:43
638 Ansichten
6 Antworten
Wie verbindlich sind die Anträge V0100 und V0140? Ist es zum Beispiel möglich diese Anträge nochmal zu ändern oder neu zustellen falls doch noch unerwarteterweise Dokumente auftauchen die bisher unbelegte Zeiten belegen können?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.01.2021 | 15:26

Hallo Frau Frauke,

Ihr Versicherungskonto können Sie auch noch nachträglich klären/ergänzen.

5 Antworten

Schadeam 10.01.2021 | 13:51
ja
Frau Fraukeam 10.01.2021 | 13:54
Und wie lange hat man Zeit diese Zeiten noch nachträglich zu ändern bis diese Rechtskräftig werden?
Schadeam 10.01.2021 | 16:25
Beliebig lange. Wenn Sie mit 80 noch Unterlagen auffinden, die weitere Zeiten belegen, können Sie diese auch mit 80 noch einreichen und bekommen auch dann noch eine Neuberechnung der Rente (für 4 Jahre = Verjährung) rückwirkend. Fazit: Sobald Sie was Neues belegen können, reichen Sie das halt ein, da braucht man eigentlich keine Theorie im Verwaltungsrecht.
Frau Fraukeam 10.01.2021 | 22:40
Ich habe einen Bescheid erhalten - dort steht: " Sehr geehrte Frau XXXXXXXX, nach § 149 Abs. 5 SGB VI stellen wir die in dem beigefügten Versicherungsverlauf enthaltenen Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich fest. " Wie soll ich das denn jetzt im Kontext meiner Frage verstehen?
Svenam 11.01.2021 | 07:32
Frau Frauke schrieb

Ich habe einen Bescheid erhalten - dort steht:

" Sehr geehrte Frau XXXXXXXX,

nach § 149 Abs. 5 SGB VI stellen wir die in dem beigefügten Versicherungsverlauf enthaltenen Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich fest. "

Wie soll ich das denn jetzt im Kontext meiner Frage verstehen?

Bedeutet einfach, dass die DRV Zeiten die länger als sechs Jahre zurückliegen, von sich aus nicht mehr hinterfragen wird. Sie selbst haben aber jederzeit die Möglichkeit, Ihr Versicherungszeiten zu ergänzen - egal wie lange diese Zeiten zurückliegen.
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