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Experten-Antwort

V0100 und V0210 gleichzeitig einreichen oder nacheinander?

von Martha K.27.01.2021 | 23:56
505 Ansichten
3 Antworten
Sollte man erst V0100 (Antrag auf Kontenklärung) einreichen und die Antwort abwarten und anschliessend V0210 (Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) oder kann man auch beide Anträge gleichzeitig einreichen? Als Laie könnte ich mir vorstellen das es zu Problemen kommen könnte wenn man beide Anträge gleichzeitig einreicht. Wie sind Ihre Erfahrungen diesbezüglich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.01.2021 | 13:59

Hallo, Martha,

wie Werner 67 bereits mitgeteilt hat, ist es kein Problem beide Anträge gleichzeitig einzureichen. Wenn Ihr Rentenversicherungskonto dann geklärt ist, wird im Anschluss der Bescheid erteilt bzgl. der Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen. Sollten Sie Einkommen beziehen bitte den Vordruck V0211 beifügen. Gegebenenfalls ist bzgl. der Kontenklärung das Formular V0300 ausreichend.

2 Antworten

Paddyam 28.01.2021 | 02:22
Guten Tag, immer zuerst V0100. Wenn alles geklärt ist und man hatsichüber dieRenteneintrittsarten beraten lassen, dann den V0210 einreichen.
Werner67am 28.01.2021 | 07:00
Es ist nicht notwendig, dass die Vorgänge einzeln und nacheinander beantragt werden. Wenn Sie den V210 ausfüllen kommen Sie bei Punkt 5 sowieso zu der Frage, ob bereits eine Kontenklärung durchgeführt wurde und erhalten - falls das nicht der Fall ist - den Hinweis, dass Sie den V100 beifügen sollen.
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