Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

V0120 + V0125 Unterschied

von Hitzewelle24.08.2016 | 15:00
1421 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Kann mir jemand den Unterschied zwischen V 0120 Zeugenerklärung und V0125 Versicherung an Eides statt erklären? Versicherung an Eides statt ist vom Versicherten auszufüllen, oder? Verwirrend ist, dass auch der "Erklärende" Angaben machen soll. Wäre nur logisch, wenn der Versicherte auch der Erklärende ist??? Es geht um Beschäftigungszeiten aus dem Beitrittsgebiet 1967 - 1989 / VEB Leuna-Werke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit dem V0120 kann der Rentenversicherungsträger eine Zeugenerklärung veranlassen, mit dem V0125 kann der Rentenversicherungsträger vom Versicherten die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung veranlassen. In beiden Fällen wird der Rentenversicherungsträger tätig, nicht der Versicherte. Der Versicherte gibt z. B. im Antrag auf Kontenklärung an, dass er für fehlende Versicherungszeiten keine Unterlagen mehr besitzt. Er kann dann z. B. Zeugen angegeben, die mit

ihm zur gleichen Zeit dort gearbeitet haben. Der Rentenversicherungsträger wird dann prüfen ob eine Zeugenerklärung oder eidesstattl. Versicherung zulässig ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 24.08.2016 | 20:07
Hallo Hitzewelle, die EidVers hat einen höheren rechtlichen Status als eine ZeugErkl. Während die ZeugErkl _nur_ von Zeugen abgegeben werden kann, ist die EidVers von beiden Personen möglich. Letztendlich kommt es nur auf den Inhalt und die Wahrscheinlichkeit der erklärten Aussage an, ob sie für die DRV von Bedeutung ist im Hinblick auf nicht nachgewiesene rentenrechtliche Tatbestände - und ob sie/die EidVers überhaupt zulässig ist. Sie könnten auch ein leeres Blatt nehmen und da EidVers drüber schreiben - der rechtliche Rahmen und Folgewirkungen sind damit bereits gewahrt, auch wenn Sie keiner zu dieser Aussage 'belehrt' haben sollte ...die Verantwortung für den Inhalt der Aussage liegt so oder so bei Ihnen. Mehr zur EidVers hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… oder einen alten Beitrag lesen: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026