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Experten-Antwort

V0210

von Babsi16.10.2022 | 08:04
136 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, ich habe letzte Woche das Formular V0210 ausgefüllt und bei der DRV abgegeben. Ich habe aus Versehen bei Punkt 1 im Formular die Rentenart Altersrente für schwerbehinderte Menschen angekreuzt. Ich habe aber keine GbB. Ich bin 56Jahre alt, 38 Beitragsjahre sind vorhanden, meine Regelaltersgrenze liegt bei 67. Ich habe aber keine GbB. Wird die DRV nun trotzdem die Berechnung durchführen und wird die Berechnung nun für den Zwischenraum von 62 bis 67 Jahren stattfinden? Oder ist es besser den Antrag zurückzuziehen und richtigerweise dann bei beabsichtigte Rentenart die Altersrente für langjährig Versicherte anzukreuzen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.10.2022 | 09:22

Hallo Babsi,

bitte senden Sie so schnell wie möglich eine korrigierte Anfrage an Ihren Rentenversicherungsträger, damit Sie die richtige Ausrechnung erhalten.

2 Antworten

DRVam 16.10.2022 | 08:53
Die Rentenversicherung wird logischerweise aufgrund Ihrer falschen Angaben die Berechnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Altersrente für schwerbehinderte Menschen veranlassen. Daher sollten Sie schnellstmöglich Ihren zuständigen Rententräger einfach darüber informieren, dass Sie die Berechnung über die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen.
KSCam 16.10.2022 | 09:10
Wenn Sie die maximale Ausgleichszahlung berechnet haben wollen sollten Sie das in eigenem Intersees korrigieren - also nochmals nen V0210 ausfüllen und dann "richtig", also AR für langj. Vers. ab 63. Nach Ihren bisherigen Angaben rechnet die DRV 10,8% Abschlag aus, richtig wäre aber 14,4% - Sie können also bei richtigen Angaben mehr einzahlen.
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