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Experten-Antwort

V0211

von SabineN08.01.2024 | 12:14
144 Ansichten
2 Antworten
Unter Punkt 2.2.2 soll das laufende Entgelt erhöht um 1/12 der jährlich zustehenden Einmalzahlungen angegeben werden. Wir zahlen normalerweise eine jährliche Erfolgsbeteiligung bei der vorausschauend nicht gesagt werden kann ob sie wieder gezahlt wird und in welcher Höhe. Nehme ich dann 1/12 des Betrags vom Vorjahr oder berücksichtige ich diese Zahlung gar nicht? Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.01.2024 | 07:32

Guten Morgen, SabineN,

 

es geht hier um eine vorausschauende Betrachtung der beitragspflichtigen Einnahmen für eine fiktive Berechnung der Rente. Insofern kann ich auf die Antwort von "Schade" verweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 08.01.2024 | 15:05
Wenn Sie das 1/12 mit einrechnen wird halt der mögliche Einzahlungsbetrag etwas höher. Wenn der AG dem AN was Gutes tun will, meldet er das mit……der DRV ist das letztlichegal.
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