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Experten-Antwort

V0211

von Knut28.07.2024 | 06:35
356 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, ich hatte letzte Woche an unterschiedlichen Tagen und unterschiedlichen Uhrzeiten die Hotline der DRV angerufen aber leider hing ich jedesmal sehr lange in der Warteschleife fest. Ich habe einige Fragen zum Formular V0211, vielleich kann mir hier jemand helfen. 1. Frage: Ist das Formular im angefügten Link die aktuell gültige Version? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… 2. Frage: Reicht es aus, wenn mein jetziger Arbeitgeber nur das Feld unter Punkt 2.2.2 ausfüllt, oder muss nur das Feld 2.2.1 ausgefüllt werden oder müssen beide Felder 2.2.1 und 2.2.2 ausgefüllt werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.07.2024 | 16:40

Hallo Knut,

 

die aktuelle Version des Formulars V0211 können Sie in jedem Fall auf der Website der Deutschen Rentenversicherung finden.

 

Das Formular V0211 enthält mehrere Abschnitte, die vom Arbeitgeber ausgefüllt werden müssen.

 

Hier sind die relevanten Punkte :

 

Punkt 2.2.1.: Hier wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für das laufende Kalenderjahr bescheinigt. Dies umfasst die Zeiten der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung und das tatsächliche Arbeitsentgelt.

 

Punkt 2.2.2. : Hier wird das gegenwärtige beitragspflichtige Arbeitsentgelt bescheinigt. Dies ist das aktuelle monatliche Bruttoarbeitsentgelt, erhöht um 1/12 der jährlich zustehenden Einmalzahlungen.

In der Regel sollten beide Felder ausgefüllt werden, da diese unterschiedliche Informationen enthalten. Punkt 2.2.1 bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr, während Punkt 2.2.2 das aktuelle monatliche Arbeitsentgelt beschreibt.

 

Falls Sie noch weitergehende Fragen hierzu haben, können Sie auch die kostenfreie Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 kontaktieren. Diese erreichen Sie von Montags bis Donnerstags zwischen 08.00. Uhr und 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

1 Antworten

V0211am 28.07.2024 | 07:00
1)Ja, das ist aktuell: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… 2) Das muss die Lohnbuchhaltung Ihres Arbeitgebers wissen und entsprechend ausfüllen
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