Hallo Gertrud Z.,
es ist unmöglich Ihnen zu sagen, an welcher Stelle Sie diese Zeit nun eintragen sollen, wenn Sie selbst nicht mehr wissen, was in dieser Zeit vorgelegen hat. Die Rentenversicherung weiß es nicht.
Allerdings hat auch ohne Belege Recht, dass eine Anerkennung dieser Zeit nicht mehr möglich sein wird, wenn Sie selbst keine Unterlagen mehr hierüber haben, da die Aufbewahrungsfristen der Agentur für Arbeit meines Wissens nach lediglich vier Jahre betragen und die damaligen Nachweise wahrscheinlich vernichtet sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Es ist doch letztlich egal an welcher Stelle im Vordruck Sie hinschreiben, dass "Sie arbeitslos oder arbeitssuchend waren aber keinerlei Belege mehr haben und auch nicht wissen ob Sie vom Arbeitsamt Geld bekommen haben".
Die DRV Sachbearbeitung sollte des Lesens fähig sein und wird dann entscheiden dass keine rentenrelevante Zeit nachgewiesen ist.
Formulare können immer ergänzt werden.....Sie bekommen nicht die "Note ungenügend" wenn Sie etwas an der falschen Stelle eingetragen haben.
Ich bin doch verpflichtet wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Ist es da überhaupt zulässig Zeiten wegzulassen oder bewusst unter falschen Punkten einzutragen unabhängig davon wie sich das auswirkt?
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