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Experten-Antwort

V0410 Fragebogen für Anrechnungszeiten: 4.1 oder 6.1?

von Gertrud Z.02.02.2021 | 00:18
378 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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War mit Anfang 20 ca. 12 Monate beim Arbeitsamt gemeldet. Ich weiss allerdings nicht mehr ob ich dort nur arbeitslos oder auch ausbildungssuchend gemeldet war. Unterlagen habe ich keine mehr weil mich damals meine Eltern finanziell unterstützt haben. Wo muss ich nun diese 12 Monate eintragen – oder 4.1 oder 6.1?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gertrud Z.,

es ist unmöglich Ihnen zu sagen, an welcher Stelle Sie diese Zeit nun eintragen sollen, wenn Sie selbst nicht mehr wissen, was in dieser Zeit vorgelegen hat. Die Rentenversicherung weiß es nicht.

Allerdings hat auch ohne Belege Recht, dass eine Anerkennung dieser Zeit nicht mehr möglich sein wird, wenn Sie selbst keine Unterlagen mehr hierüber haben, da die Aufbewahrungsfristen der Agentur für Arbeit meines Wissens nach lediglich vier Jahre betragen und die damaligen Nachweise wahrscheinlich vernichtet sind.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

ohne Belegeam 02.02.2021 | 07:59
Ohne Vorlage von Belegen wird das nichts mit der Anerkennung einer Anrechnungszeit.
Schadeam 02.02.2021 | 10:58
Es ist doch letztlich egal an welcher Stelle im Vordruck Sie hinschreiben, dass "Sie arbeitslos oder arbeitssuchend waren aber keinerlei Belege mehr haben und auch nicht wissen ob Sie vom Arbeitsamt Geld bekommen haben". Die DRV Sachbearbeitung sollte des Lesens fähig sein und wird dann entscheiden dass keine rentenrelevante Zeit nachgewiesen ist. Formulare können immer ergänzt werden.....Sie bekommen nicht die "Note ungenügend" wenn Sie etwas an der falschen Stelle eingetragen haben.
Gertrud Z.am 02.02.2021 | 10:52
Ich bin mir ziemlich sicher dass ich damals sowohl arbeitslos als auch arbeitssuchend gemeldet war. Soll ich dann beide Punkte ausfüllen - also 4.1 und 6.1 - und dazuschreiben bzw. Ankreuzen das keine Nachweise mehr vorhanden sind? Wenn ich nichts angebe habe ich die Befürchtung das Rückfragen der Rentenversicherung kommen und sich die Bearbeitung dadurch verzögert.
W°lfgangam 02.02.2021 | 18:16
Zitat von Schade anzeigenausblenden
:-)) oder korrigiert /durchgestrichen /an falscher Stelle ergänzt haben ...kurzum: eine handschriftliche 'Sauerei' im Vordruck hinterlassen haben <- na und, letztendlich kommt es nur auf den wahrheitsgemäßen Inhalt an. Gruß w. PS: Manche Versicherte betrachten die 'hoheitlichen Vordrucke' aber als Dissertation zum 'Doktor der Rente' an ;-)
Gertrud Z.am 03.02.2021 | 11:47
Ich bin doch verpflichtet wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Ist es da überhaupt zulässig Zeiten wegzulassen oder bewusst unter falschen Punkten einzutragen unabhängig davon wie sich das auswirkt?
Siehe hieram 03.02.2021 | 13:23
Wenn Sie aufgrund der hier erhaltenen Antworten nun eintragen, dass Sie sich ziemlich sicher sind, dass entweder das eine oder das andere (ohne Belege) zutrifft, dann ist es genau genommen eine Falschaussage, denn in der ersten Frage sagten Sie, Sie wissen es nicht mehr.... Allerdings kann hier im Forum keiner wirklich beurteilen, welche Ihrer hier gemachten Aussagen tatsächlich zutrifft. Auf dem Fragebogen sollten Sie es aber wahrheitsgemäß eintragen, denn dort unterschreiben Sie für die Richtigkeit.
Schadeam 03.02.2021 | 13:05
aber hallo! Wenn Sie wissen wo es hingehört - also "bewusst" falsch antworten - dann verstehe ich die Eingangsfrage nicht. Versehentlich (weil Sie es einfach nicht besser wissen oder können) ein Formular nicht richtig auszufüllen, kann doch nie im Leben verboten sein.
G.W.am 03.02.2021 | 19:40
Arbeitslos ist man im Anschluss an eine vorherige, versicherungspflichtige Beschäftigung. Ausbildungssuchend ist man vor der erstmaligen Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Das ist in der Regel die Zeit zwischen Schule und Berufsleben.
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