Hallo Gertrud Z.,
es ist unmöglich Ihnen zu sagen, an welcher Stelle Sie diese Zeit nun eintragen sollen, wenn Sie selbst nicht mehr wissen, was in dieser Zeit vorgelegen hat. Die Rentenversicherung weiß es nicht.
Allerdings hat auch ohne Belege Recht, dass eine Anerkennung dieser Zeit nicht mehr möglich sein wird, wenn Sie selbst keine Unterlagen mehr hierüber haben, da die Aufbewahrungsfristen der Agentur für Arbeit meines Wissens nach lediglich vier Jahre betragen und die damaligen Nachweise wahrscheinlich vernichtet sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung