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Experten-Antwort

V0510 - Schulzeitbescheinigung

von Mik08.07.2024 | 09:45
582 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe in Italien studiert und lebe jetzt mit Wohnsitz in München. Ich möchte dieses Formular V0510 einreichen, habe aber folgende Zweifel: Ich habe von 17 bis 19 Jahren am Liceo (Gymnasium in Italien) studiert. Danach bin ich zur Universität gegangen (Bachelor). Ich war über die Regelstudienzeit hinaus. Soll ich zwei Formulare einreichen? Denn das Feld für den Namen und die Adresse der Schule kann nicht zwei Werte enthalten. Soll ich für die Universität den Beginn und das Ende des 3-jährigen Bachelors oder die gesamte Zeit eingeben, die ich aufgrund der Überschreitung der Regelstudienzeit benötigte, um das Diplom zu erhalten? Ich habe alle Dokumente, aber das italienische System arbeitet mit akademischen Jahren für das Liceo (Gymnasium in Italien). Ich habe also weder Tag noch Monat des Beginns. Das Beginndatum ändert sich je nach Region (Archiv des Bildungsministeriums: https://archivio.pubblica.istruzione.it/normativa/2006/allegati/… Ich habe aufgrund meines Diploms das Datum, den Monat und das Jahr des Abschlusses des Liceo.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Um Schul- und Studienzeiten nachzuweisen reichen die Abschlusszeugnisse oder Immatrikulationsbescheinigungen. Nur wenn die eigenen Nachweise nicht ausreichend sind, wird das Formular V0510 durch die Schule oder Universität ausgefüllt. 

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3 Antworten

Anonymam 08.07.2024 | 09:49
Hallo, der V0510 sollen nicht Sie, sondern die Schule ausfüllen. Pro Schulstätte bitte eine V0510-Bescheinigung.
Mikam 08.07.2024 | 10:18
Welches Modul/Formular kann ich zusammen mit den Zeugnissen/Diplomen des Gymnasiums und der Universität einreichen?
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