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Zur Experten-Antwort springenHallo Aleksandra,
mit dem Formular V0720 als Anlage zum Formular V0100 können Sie die in Polen zurückgelegten Zeiten in Deutschland geltend machen. In Abhängigkeit vom anzuwendenden Recht sind ggf. weitere Formulare erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen daher, den Antrag auf Kontenklärung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle aufnehmen zu lassen. Unter dem folgenden Link finden Sie eine Auflistung der Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Angebote in der Region | Deutsche Rentenversicherung
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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