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Experten-Antwort

V0720 für Ferienjobs während Studium

von Aleksandra02.06.2025 | 16:31
139 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, seit 2005 lebe ich in Deutschland und möchte Kontenklärung für die Rente durchführen. Ich habe eine Frage zu dem Antrag V0720 und zwar diese: Brauche ich den Antrag auszufüllen, wenn ich während des Studiums in Polen dort im Sommer regelmäßig Ferienjobs im Sommer über 5 Jahre ausgeübt habe ? Wenn ja, welche Punkte sind im Antrag V0720 für mich wichtig ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aleksandra,

 

mit dem Formular V0720 als Anlage zum Formular V0100 können Sie die in Polen zurückgelegten Zeiten in Deutschland geltend machen. In Abhängigkeit vom anzuwendenden Recht sind ggf. weitere Formulare erforderlich.

 

Wir empfehlen Ihnen daher, den Antrag auf Kontenklärung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle aufnehmen zu lassen. Unter dem folgenden Link finden Sie eine Auflistung der Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

 

Angebote in der Region | Deutsche Rentenversicherung

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 02.06.2025 | 19:51
Wenn Ferienjobs in PL rentenversichert sind werden die auch berücksichtigt. Das richtet sich nach polnischem Recht (das ein DRV Mitarbeiter nicht kennen muss). Aber wo ist denn das Problem für einen studierten Menschen, nämlich alle Beschäftigungen in PL einzutragen, bzw. einen Lebenslauf mit den dortigen Beschäftigungen dem Formular beizufügen? "Die Polen" melden dann die tatsächlichen Beitragszeiten an die DRV zurückzurück.
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