Hallo Turalu,
die Frage 5.1 ist für jegliche Art und Umfang einer ausgeübten selbständigen Tätigkeit mit "ja" zu beantworten. Anhand den Angaben unter 5.2 und ggf. eingereichten Nachweisen kann die Sachbearbeitung feststellen, ob es sich um eine geringfügige oder mehr als geringfügige selbständige Tätigkeit handelt.
Mit freundlichen Grüßen