Hallo M,
soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, müssen Sie mit dem Vordruck V0820 eine übereinstimmende Erklärung über die Zuordnung der Erziehungszeiten abgeben (siehe auch Hinweis von User "drv"). Die Erklärung über die Zuordnung von Erziehungszeiten ist grundsätzlich nur mit Wirkung für künftige Kalendermonate möglich, auch maximal zwei Kalendermonate rückwirkend, wenn bestimmte Sachverhalte nicht vorliegen. Diese sind ebenfalls im Vordruck V0820 erläutert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo M,
ich gehe davon aus, dass Sie nicht zur Antragstellung aufgrund einer Kontenklärung aufgefordert wurden und Sie als Mutter den Antrag auf Kindererziehungszeiten gar nicht stellen wollen. Damit reicht es aus, wenn Ihr Mann als Vater die Vordrucke V0800, V805 und V820 bei seinem Rentenversicherungsträger einreicht. Im Dokumentenkopf ist dann seine Versicherungsnummer vorzugeben. Eine einfache Ausfertigung reicht aus, außer es sind Kopien erforderlich, wie beispielsweise der Vordruck V0805 (siehe dort Punkt 4.4). Dokumente wie Geburtsurkunden etc. sind entsprechend beizufügen, wie sie in den Vordrucken gefordert werden.
Sie können sich beim Ausfüllen der Vordrucke auch in einer Auskunft- und Beratungsstelle oder bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung helfen lassen.
In welchem Umfang die Kindererziehungszeiten beim Vater und ggf. rückwirkend bei der Mutter angerechnet werden, ist vom Antragsdatum abhängig und kann an dieser Stelle nicht gesagt werden, da dies nur vom zuständigen Rentenversicherungsträger geprüft werden kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo M,
soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, müssen Sie mit dem Vordruck V0820 eine übereinstimmende Erklärung über die Zuordnung der Erziehungszeiten abgeben (siehe auch Hinweis von User "drv"). Die Erklärung über die Zuordnung von Erziehungszeiten ist grundsätzlich nur mit Wirkung für künftige Kalendermonate möglich, auch maximal zwei Kalendermonate rückwirkend, wenn bestimmte Sachverhalte nicht vorliegen. Diese sind ebenfalls im Vordruck V0820 erläutert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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