Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag,
wenn Sie grundsätzliche Hilfe bei der Stellung des Antrages "V0800" brauchen, können Ihnen die zuständigen Auskunfts- und Beratungsstellen Ihrer Rentenversicherung helfen. Machen Sie hierfür gerne einen Beratungstermin aus.
Die Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten sollen dem Elternteil zugesprochen werden, der die überwiegende Erziehung übernommen hat.
Wenn Sie während der gesamten Erziehung gemeinsam mit dem anderen Elternteil die Kinder erzogen haben, muss eine Unterschrift des anderen Elternteils erfolgen, um der Rentenversicherung zu bestätigen, dass Sie den überwiegenden Teil der Erziehung übernommen haben und somit Ihnen auch die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten zugesprochen werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experten-Team
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