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Experten-Antwort

V0800 Antrag

von Babsi 31.07.2025 | 20:55
303 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend Ich benötige Hilfe bei dem V0800 Antrag. Bei Punkt 11.2 stimmt es wenn mein Ehemann mir die Kindererziehungspunkte zu sprechen möchte das ich den Punkt. :"Nein die Bestätigung des anderen Elternteil ist erforderlich. Bitte weiter bei Ziffer 12. An Kreuzen muss und die andaren 3 Antworten offen lasse muss . Allso nicht ankreuzen muss. Oder muss ich noch den Antrag V0805 ausfüllen. Wir sind zeit Geburt der Kinder zusammen .

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.08.2025 | 06:45

Guten Tag,

 

wenn Sie grundsätzliche Hilfe bei der Stellung des Antrages "V0800" brauchen, können Ihnen die zuständigen Auskunfts- und Beratungsstellen Ihrer Rentenversicherung helfen. Machen Sie hierfür gerne einen Beratungstermin aus.

Die Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten sollen dem Elternteil zugesprochen werden, der die überwiegende Erziehung übernommen hat.
Wenn Sie während der gesamten Erziehung gemeinsam mit dem anderen Elternteil die Kinder erzogen haben, muss eine Unterschrift des anderen Elternteils erfolgen, um der Rentenversicherung zu bestätigen, dass Sie den überwiegenden Teil der Erziehung übernommen haben und somit Ihnen auch die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten zugesprochen werden sollen.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Ihr Experten-Team 

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