Hallo,
Natürlich gibt es bei Bezug einer Witwen/Witwerrente eine Einkommensanrechnung.
Wenn die hinterbliebene Person eigenes Einkommen hat, das einen gewissen Freibetrag übersteigt, (Aktuell liegt der Freibetrag bei ca 1000 Euro Netto. Dieser Freibetrag erhöht sich pro waisenrentenberechtigtem Kind um ca 210 Euro), werden 40% des diesen Freibetrag übersteigenden Einkommens auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Das bedeutet aber auch, dass 60% erhalten bleiben:
Erhöhe ich nun bei einem Kind meine eigene Rente um ca 100 Euro, beträgt die Erhöhung des Gesamteinkommens mindestens ca 60 Euro.
Die Hinterbliebenenrente wird um ca 40 Euro nach unten angepasst, aber nicht mehr!
Beste Grüsse Ihr Expertenteam
Ihre Frage ist viel zu allgemein gehalten,
Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten erhöht den Rentenbezug und kann aufgrund der Einkommensanrechnung die Rente des Verstorbenen verringern. Vereinbaren Sie bezüglich genauerer, individueller Angaben einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung.
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