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Experten-Antwort

V0800 Kindererziehungszeit - Landwirtin Nebenerwerb

von Sandra W.11.09.2018 | 13:18
405 Ansichten
3 Antworten
Hallo liebe Experten, derzeit fülle ich das Formular V0800 - Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten aus. Es geht um den Punkt 5. -Angaben zu einer selbständigen Tätigkeit. Folgender Hintergrund. Ich möchte mir gerne die 36 Monate Erziehungszeit anrechnen lassen. Mir wurde während dieser Zeit der elterliche landwirtschaftliche Betrieb überschrieben. Diesen über ich im Nebenerwerb aus und hauptberuflich Angestellt bei einem Unternehmen.(nicht geringfügig etc.). Nun stellt sich mir die Frage: Was ich dort eintragen muss? Der landwirtschaftliche Betrieb läuft wohl über meinen Namen aber ich erhalte ja keinen Stundenlohn etc. oder kann eine wöchentliche Arbeitszeit angeben. Der Betrieb ist wohl bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse eingetragen aufgrund der Größe, aber ich bin von der Versicherungspflicht in der Alterskasse während des gesamten Zeitraums befreit. Was muss ich nun unter Punkt 5.2 und 5.3 eintragen bzw. muss ich etwas beachten? Gibt es Grenzen zu beachten? Vielen Dank im Voraus! Grüße Sandra W.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.09.2018 | 15:33

Hallo Sandra W.,

die Frage Nr. 5 im V0800 ist für die Anerkennung der Kinderziehungszeiten(36 Kalendermonate)nicht entscheidend.

Hier wird die Anerkennung der weiteren Berücksichtigungszeit bis vollendeten 10.Lebensjahr geprüft.

Sollten Sie Ihre Angaben im V0800 unter Punkt 5 nicht unterbringen können, legen Sie eine Anlage mit vollständiger Erläuterung der Gesamtumstände bei.

2 Antworten

Sandra W.am 11.09.2018 | 17:10
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Nun ist mir leider noch eine Frage aufgekommen. Und zwar stelle diesen Antrag jetzt schon vor Ablauf der 10 Jahre. Also mein Kind ist erst vor einigen Wochen 3 Jahre geworden. Welche Zeiten muss ich unter dem Punkt "Haben Sie das Kind von der Geburt an ununterbrochen erzogen (Angabe längstens bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres)?" eintragen? Gebe ich hier die ersten 3 Lebensjahre an und stelle dann nach Vollendung des 10 Lebensjahr noch einmal einen Antrag oder kann ich dann Antrag auch für die Zukunft stellen? Oder kann ich auch 3,5 Jahre nach Geburt meines Kindes angeben? Vielen Dank im Voraus!
chiam 11.09.2018 | 19:40
Sie sollten die Frage bis zum Stand „jetzt“ beantworten. Entsprechend wird von der Berücksichtigungszeit vorläufig nur ein Monat oder so eingetragen. Weiteres später, wenn die Zeit entsprechend fortgeschritten ist. Für die Zukunft ist keine Eintragung möglich, weil die zukünftigen Verhältnisse noch nicht feststehen – jemand anderes könnte aus welchem Grund auch immer übernehmen, oder (auch wenn das nicht zu hoffen ist) das Kind könnte vor dem zehnten Geburtstag sterben und die Berücksichtigungszeit gar nicht die vollen zehn Jahre erreichen.
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