Hallo Flavius,
eine übereinstimmende Erklärung über die Zuordnung der Erziehungszeit ist mit Wirkung für die Zukunft abzugeben. Die Zuordnung kann rückwirkend für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen.
Eine solche Erklärung haben Sie offensichtlich nicht abgegeben.
Haben Sie als Elternpaar keine solche übereinstimmende Erklärung abgegeben, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll, sind die Erziehungszeiten der Mutter der Kinder zuzuordnen, es sei denn, Sie als Vater waren für bestimmte Zeiträume der überwiegend erziehende Elternteil. Werden mehrere Kinder gleichzeitig erzogen, wird es im Regelfall für diese Kinder zeitgleich einheitlich nur jeweils einen überwiegend erziehenden Elternteil geben. Wechselt die überwiegende Erziehung von einem Elternteil zum anderen, dann gilt dies in Ihrem Fall somit für beide Kinder. Die von Ihnen erwähnte Aufteilung der Zeiten ist also nicht möglich.