Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDem Beitrag von vchfghf kann zugestimmt werden. Das genannte Beispiel bei dem das eine Kind vom einen Elternteil und das andere vom anderen Elternteil erzogen wird, wäre auch anwendbar, wenn beide Elternteile zusammen wohnen. Dies würde dann anhand einer gemeinsamen Erklärung geregelt werden.
Hallo Flavius,
eine übereinstimmende Erklärung über die Zuordnung der Erziehungszeit ist mit Wirkung für die Zukunft abzugeben. Die Zuordnung kann rückwirkend für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen.
Eine solche Erklärung haben Sie offensichtlich nicht abgegeben.
Haben Sie als Elternpaar keine solche übereinstimmende Erklärung abgegeben, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll, sind die Erziehungszeiten der Mutter der Kinder zuzuordnen, es sei denn, Sie als Vater waren für bestimmte Zeiträume der überwiegend erziehende Elternteil. Werden mehrere Kinder gleichzeitig erzogen, wird es im Regelfall für diese Kinder zeitgleich einheitlich nur jeweils einen überwiegend erziehenden Elternteil geben. Wechselt die überwiegende Erziehung von einem Elternteil zum anderen, dann gilt dies in Ihrem Fall somit für beide Kinder. Die von Ihnen erwähnte Aufteilung der Zeiten ist also nicht möglich.
Hallo Flavius,
stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung und verweisen Sie auf Ihren Lebenslauf( Hochschule , Berufstätigkeit). Erläutern Sie, warum in den geltend gemachten Zeiten das Kind/die Kinder überwiegend von Ihnen erzogen wurden ( z. B: Studium, Teilzeitbeschäftigung) .
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