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Experten-Antwort

V0820 - Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit / Berücksichtigungszeit bei gemeinsamer Erziehung

von Hans31.03.2026 | 22:05
240 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, wir haben am 05.04.25 ein Kind bekommen. Nun möchten wir mit dem Formular V0820 unsere gewünschte Aufteilung der Kindererziehungszeiten und der Berücksichtigungszeiten erklären. Für uns wäre folgende Aufteilung fair: Meine Frau bekommt 05.04.25 - 28.02.26 (11 Monate) Ich bekomme 01.03.26 - 30.04.27 (14 Monate) Meine Frau bekommt 01.05.27 - 31.03.28 (11 Monate) Nun sind wir aber unsicher, wie genau wir das in dem Formular V0820 angeben sollen. Wenn wir alles richtig verstanden haben dann gilt die Kindererziehungszeit ab dem Monat nach dem Geburtsmonat. Das wäre also erst ab 01.05.25. Die Berücksichtigungszeit gilt ab dem Geburtstag, also ab dem 05.04.25. Damit sind die beiden Zeiträume ja nicht deckungsgleich, wenn wir die oben aufgeführte Anzahl an Monaten für jeden von uns beiden erklären möchten. Es ist aber auch nicht möglich, Berücksichtigungszeit für einen Monat anzurechnen, in der keine Kindererziehungszeit angerechnet wird. Wie gehen wir vor? Können wir das in einem Antrag erklären oder benötigen wir zwei? Vielen Dank für die Rückmeldung.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 01.04.2026 | 09:41

Hallo Hans,

 

die Erklärung kann rückwirkend nur für zwei Kalendermonate abgegeben werden, sodass für das Jahr 2025 und für Januar 2026 keine Erklärung mehr möglich ist. Für diesen Zeitraum werden die Kindererziehungszeiten und die Berücksichtigungszeiten aber ohnehin der Mutter zugeordnet, wenn das Kind von beiden Eltern erzogen wurde. 

 

Im Übrigen können Sie die Aufteilung wie gewünscht vornehmen. Die Berücksichtigungszeiten erhält dabei immer derjenige, der auch die Kindererziehungszeit im selben Monat erhält. Sie können auch noch die Berücksichtigungszeiten nach Ende der Kindererziehungszeiten, also die Berücksichtigungszeiten vom 01.05.2028 bis 04.04.2035 einem Elternteil durch Erklärung zuordnen.  

 

Das Formular V0820 können Sie gemeinsam ausfüllen, ein zweites Formular wird nicht benötigt. Sie sollten das Formular aber zeitnah einreichen (bis Mai 2026), weil die beabsichtigte Zuordnung zu Ihnen als Vater - wie schon erwähnt - nur für zwei Kalendermonate rückwirkend möglich ist.  

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Hansam 31.03.2026 | 22:07
PS: Eine wichtige Information habe ich vergessen: Die restliche zu verteilende 7 Berücksichtigungszeit bis zum 04.04.35 sollen mir zu Gute kommen. Dies soll natürlich ebenfalls jetzt erklärt werden.
Uweam 31.03.2026 | 22:18
Wirken sich bei dir die Kindererziehungszeiten überhaupt aus oder hast du schon Lohn an der Beitragsbemessungsgrenze? Genießt ihr die Renten später gemeinsam, ist es unerheblich auf wessen Rentenkonto die Rentenansprüche lagern. Und beim vorzeitigen Versterben deinerseits ist deine Frau auch angemeiert.
Schadeam 31.03.2026 | 22:18
Wenn Sie das wie beschrieben erklären, ist das eindeutig und machbar. Ergänzen Sie notfalls das Formular um einen entsprechenden Zusatz. Dann sollte das für jeden Sachbearbeiter einleuchtend sein. Am besten umgehend losschicken…… Und aus den paar Tagen 05.04.25 bis 30.04.25 machen Sie bitte kein künstliches Problem, sondern ordnen es der Frau zu.
Hansam 31.03.2026 | 22:37
Unsere gewünschte Aufteilung entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten unserer Konstellation. Deshalb möchten wir sie auch so erklären. Ansonsten ist meine Frau im Versorgungswerk, hat aber 60 Monate Wartezeit erfüllt. Die Kindererziehungszeiten kommen ihr also auch tatsächlich für die erklärten Monate zu Gute. Darüber hinaus hätten die Berücksichtigungszeiten für sie keinen positiven Effekt. Ich verdiene ungefähr dem Durchschnittslohn, somit ist bei mir höchstens eine minimale Kappung zu erwarten.
Hansam 01.04.2026 | 08:54
Ihre Beleidigungen können Sie gerne für sich behalten. Zu urteilen ohne Hintergrund ist immer einfach. Wir haben drei Beratungstermine bei der DRV gehabt. Bei dem Ersten wurde uns gesagt, alle Kindererziehungszeiten der Frau zuteilen. Keine Nachfragen, kein Gespräch, nichts. Bei dem Zweiten wurde uns sehr ausführlich mit allen Details erklärt was wir wie machen können. Daraus resultiert unser Wunsch. Das Thema Berücksichtigungszeiten war uns zu dem Zeitpunkt aber noch gar nicht klar. Deshalb haben wir dann einen dritten Termin vereinbart. Die hatte leider wenig bis überhaupt keine Ahnung, Details sprengen den Rahmen. Uns ist beispielsweise erst gestern klar geworden, dass wir nicht nur die Kindererziehungszeiten erklären müssen, sondern eben auch die Berücksichtigungszeiten. Kurzum: Die Frage ist, wie wir den Antrag formell und richtig ausfüllen. Schönen Tag noch!
Feliam 01.04.2026 | 09:34
Auf dem V0820 tragen Sie unter 3 genau die Aufteilung ein, die Sie hier angegeben haben. Solange die Kindererziehungszeit läuft, wird die zeitgleiche Berücksichtigungszeit automatisch "daneben gelegt". Machen Sie sich nicht so viele Gedanken, das bekommt die Sachbearbeitung schon hin.
Hansam 01.04.2026 | 10:58
Aber wie ist das Enddatum der Kindererziehungszeiten? Wir hätten jetzt als Enddatum für die Kindererziehungszeiten (das ist dann der 3. Block, den wieder meine Frau erhält) initial den 31.03.28 angegeben, da wir ja mit dem Geburtstag anfangen Zeiträume einzutragen. Wenn die 36 Monate Kindererziehungszeiten aber erst ab dem Monat nach dem Geburtsmonat gerechnet werden, dann wären diese ja vom 01.05.25 - 30.04.28. Wenn ich mir das nochmal nebeneinander aufliste, müsste wir es dann nicht folgendermaßen erklären? Kindererziehungszeiten Ehefrau 01.05.25 - 28.02.26 (10 Monate) Ehemann 01.03.26 - 30.04.27 (14 Monate) Ehefrau 01.05.27 - 30.04.28 (12 Monate) = 36 Monate Berücksichtigungszeiten Ehefrau 02.04.25 - 28.02.26 (11 Monate) Ehemann 01.03.26 - 30.04.27 (14 Monate) Ehefrau 01.05.27 - 30.04.28 (12 Monate) Ehemann 01.05.28 - 01.04.35 (83 Monate) = 10 Jahre
Hansam 01.04.2026 | 11:00
Zitat von Experte/in anzeigen
Hallo und vielen Dank für die Antwort. Für 2025 und Januar 2026 brauchen wir ja auch nichts erklären, das erst ab März 2026 Zeiträume dem Vater, also mir zugeordnet werden sollen. Dafür haben wir dann ja noch Zeit bis spätestens März. Die genauen Zeiträume wären dann folgende: Kindererziehungszeiten Ehefrau 01.05.25 - 28.02.26 (10 Monate) Ehemann 01.03.26 - 30.04.27 (14 Monate) Ehefrau 01.05.27 - 30.04.28 (12 Monate) = 36 Monate Berücksichtigungszeiten Ehefrau 02.04.25 - 28.02.26 (11 Monate) Ehemann 01.03.26 - 30.04.27 (14 Monate) Ehefrau 01.05.27 - 30.04.28 (12 Monate) Ehemann 01.05.28 - 01.04.35 (83 Monate) = 10 Jahre Wie genau müssen wir die Zeiträume dann formell erklären?
Schadeam 01.04.2026 | 11:52
Zitat von Hans anzeigen
...legen Sie Ihrem Antrag doch einen formlosen Zettel bei auf dem Sie alles so schreiben wie hier in der Mail. Man will Ihnen zurufen: "mach es doch nicht komplizierter als es ist, Ihre Beschreibung ist eindeutig (und ganz doof sind die bei der DRV auch nicht)" Für mich sieht es so aus als ob Sie und die jeweiligen Berater es "geschafft" haben aus einem einfachen Vorgang eine "Doktorarbeit" zu fabrizieren. Möglicherweise saßen auf beiden Seiten Umstandskrämer und Bedenkenträger...... Grins
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