Hallo Hans,
die Erklärung kann rückwirkend nur für zwei Kalendermonate abgegeben werden, sodass für das Jahr 2025 und für Januar 2026 keine Erklärung mehr möglich ist. Für diesen Zeitraum werden die Kindererziehungszeiten und die Berücksichtigungszeiten aber ohnehin der Mutter zugeordnet, wenn das Kind von beiden Eltern erzogen wurde.
Im Übrigen können Sie die Aufteilung wie gewünscht vornehmen. Die Berücksichtigungszeiten erhält dabei immer derjenige, der auch die Kindererziehungszeit im selben Monat erhält. Sie können auch noch die Berücksichtigungszeiten nach Ende der Kindererziehungszeiten, also die Berücksichtigungszeiten vom 01.05.2028 bis 04.04.2035 einem Elternteil durch Erklärung zuordnen.
Das Formular V0820 können Sie gemeinsam ausfüllen, ein zweites Formular wird nicht benötigt. Sie sollten das Formular aber zeitnah einreichen (bis Mai 2026), weil die beabsichtigte Zuordnung zu Ihnen als Vater - wie schon erwähnt - nur für zwei Kalendermonate rückwirkend möglich ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung