Hallo Philipp,
die Zuordnung der Kindererziehungszeiten ist gesetzlich geregelt. Sofern Sie von diesen Regelungen abweichen möchten, solltes Sie dies über die Zuordnungserklärung (V0820) tun. Sie ist für die Zukunft abzugeben.
Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch die Beratenden einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.