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Zur Experten-Antwort springenHallo Zaubermaus-558,
anhand Ihrer Angaben kann ich leider nicht nachvollziehen, ob die von Ihnen angesprochenen Kindererziehungszeiten zutreffend berücksichtigt wurden. Ohnehin ist es im Rahmen dieses Forums kaum möglich, individuelle Fragen zum Versicherungsverlauf und den darin enthaltenen rentenrechtlichen Zeiten zu beantworten, da ein hierfür notwendiger Einblick in Ihr Versicherungskonto nicht möglich ist.
Letztlich sollte eigentlich der dem Rentenbescheid beigefügte Versicherungsverlauf Auskunft darüber geben können, ob und wie die Zeiten der Kindererziehung berücksichtigt wurden. Im Zweifel können Sie sich zur Klärung aber gern auch direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden oder sich von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträger unter Hinzuziehung Ihres Versicherungskontos beraten zu lassen.
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