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Experten-Antwort

V800 Antrag

von Luigi11.01.2023 | 12:53
317 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wir überlegen auf wen wir die Rentenpunkte für die Kindererziehung eintragen lassen. Da ich als Vater schon 60 Jahre alt bin, und meine Frau 20 Jahre jünger ist, haben wir überlegt die Rentenpunkte auf den Vater eintragen zu lassen. Was würden Sie uns raten? Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.01.2023 | 15:45

Hallo Luigi,

dem Rat von "Schade" können wir uns anschließen.

Allgemeine Informationen finden Sie in dem Faltblatt Kindererziehung – Ihr Plus für die Rente:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 11.01.2023 | 13:28
Weil die gegebenen Informationen "ziemlich dürftig" sind, rate ich Ihnen eine individuelle Beratung bei der DRV zu suchen. Dabei sollten Sie beide Rentennummern und die Geburtsnachweise Ihrer Kinder parat haben.
W°lfgangam 11.01.2023 | 21:02
Erst-Info: wenn Sie als Vater bereits Einkünfte nahe/über BBG haben (aktuell 87600 €/Jahr), gehört die Kindererziehung ohne Wenn und Aber ins Rentenkonto der Mutter. Alles Weitere ist individuell mit beiden Versicherungskonten sowie der künftigen Lebens-/Einkommensplanung abzugleichen ... Nun denke ich schon gar nicht bei einer Witwenrente daran, dass die um Kindererziehungszeiten _im Rentenkonto der Witwe_ etwa zu toppen wäre ... Wird ggf. eine sehr umfangreiche Analyse/Bewertung ... *g Gruß w.
ICKEam 12.01.2023 | 07:08
Hallo, eigentlich ist das relativ einfach. Aufgrund Ihres Alters gehe ich davon aus, dass die Kinder bereits älter als 10 Jahre sind und dass Sie in der Vergangenheit keine gemeinsame Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeiten abgegeben haben. Da geht es dann jetzt in der rückwirkenden Betrachtung nicht darum, was günstiger ist, sondern wie die tatsächlichen Verhältnisse waren. Dann können Sie als Vater die Kindererziehungs- und -berücksichtigungszeiten NUR für Zeiträume angerechnet bekommen, in denen Sie die Kinder überwiegend erzogen haben, also zeitlich mehr mit den Kindern zu Hause waren. D.h. z.B. die Mutter war beschäftit/selbstdig tätig, der Vater war zu Hause oder die Mutter war in Vollzeit beschäftigt, der Vater war in Teilzeit tätig. Für Zeiträume in denen die Mutter mehr oder allein zu Hause war oder in denen beide Elternteile zu Hause waren oder in gleicher Wochenstundenzahl beschäftigt waren, sind die Zeiten grundsätzlich bei der Mutter anzurechnen.
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