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Experten-Antwort

VA Begründung ohne Beitragsentrichtung

von Danny27.06.2022 | 15:55
152 Ansichten
8 Antworten

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In einer Mitteilung der DRV aus dem Jahre 2007 über die rechtskräftige Durchführung des Versorgungsausgleichs werden unter „Auswirkungen des Versorgungsausgleichs“ u.a. „Entgeltpunkte aufgrund der Begründung ohne Beitragsentrichtung“ 1,2480 Punkte aufgeführt. Was bedeutet das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Danny,

sind im Versorgungsausgleich andere Anwartschaften als die aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, beispielsweise Beamtenpension, Betriebsrente (Betriebliche Zusatzrente), Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, geschieht das durch Begründung von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Beitragsentrichtung.

Über das sogenannte Quasi-Splitting entscheidet das Familiengericht. Der Berechtigte wird so gestellt, als wären (quasi) Beiträge gezahlt worden.

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7 Antworten

Nicht zu glaubenam 27.06.2022 | 18:43
Und diese Frage fällt Ihnen 15 Jahre nach der Erstellung des Schreibens ein? Sie sind ja ein ganz schneller Zeitgenosse. Respekt! :-)
VAGam 27.06.2022 | 20:17
Damit sind EGPT aus beitragsfreien (z.B Alozeiten und Krankheitszeiten gemeint. Suchen Sie Ihre Rentenauskunft heraus und sehen sich die Berechnung unter beitragsfreien Zeiten an. Dann werden Sie nach 15 Jahren noch erhellt. Am Tatbestand ändert das aber nichts. Wenn Sie es nicht verstehen, lassen Sie es sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung erläutern. Ein Schmunzeln der zuständigen Berater oder Beraterinnen werden Sie dann aber wohl hinnehmen müssen.
W°lfgangam 27.06.2022 | 20:28
Hallo Danny, da sind (gegenseitige) Rentenansprüche aus dem Ehezeitraum +- ausgeglichen worden - meist sind das Anteile aus Betriebsrenten, für die bis zu einem auszugleichenden max.-Beitrag keine Beiträge vom (Betriebsrenten-)Arbeitgeber gezahlt werden mussten. Lesen Sie das Scheidungsurteil noch mal nach, da ist das im Detail aufgeführt ...welche Ansprüche schlicht geteilt wurden, welche Ansprüche einfach 'begründet' wurden, welche ggf. noch offenen Ansprüche über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich 'später' zu aktivieren sind? Kompliziert? ...stimmt. Der kostenpflichtige 'Erklärbär' wäre Ihr Anwalt/gewesen – die DRV muss Ihnen nur die Auswirkungen des VA im Rentenkonto erklären, nicht die speziellen Feinheiten/woher kommt das/wie wurde das berechnet! ;-) Gruß w.
Renaam 27.06.2022 | 20:45
Damit sind EGPT aus beitragsfreien (z.B Alozeiten und Krankheitszeiten gemeint. Suchen Sie Ihre Rentenauskunft heraus und sehen sich die Berechnung unter beitragsfreien Zeiten an. Dann werden Sie nach 15 Jahren noch erhellt. Am Tatbestand ändert das aber nichts. Wenn Sie es nicht verstehen, lassen Sie es sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung erläutern. Ein Schmunzeln der zuständigen Berater oder Beraterinnen werden Sie dann aber wohl hinnehmen müssen.
Über dies Antwort von jemandem, der sich VAG (wohl Versorgungsausgleich) nennt, kann man nur herzhaft lachen,
Wissen Sie es denn besser?
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