Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

VA Begründung ohne Beitragsentrichtung

von Danny27.06.2022 | 15:55
151 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
In einer Mitteilung der DRV aus dem Jahre 2007 über die rechtskräftige Durchführung des Versorgungsausgleichs werden unter „Auswirkungen des Versorgungsausgleichs“ u.a. „Entgeltpunkte aufgrund der Begründung ohne Beitragsentrichtung“ 1,2480 Punkte aufgeführt. Was bedeutet das?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.06.2022 | 09:16

Hallo Danny,

sind im Versorgungsausgleich andere Anwartschaften als die aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, beispielsweise Beamtenpension, Betriebsrente (Betriebliche Zusatzrente), Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, geschieht das durch Begründung von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Beitragsentrichtung.

Über das sogenannte Quasi-Splitting entscheidet das Familiengericht. Der Berechtigte wird so gestellt, als wären (quasi) Beiträge gezahlt worden.

7 Antworten

Nicht zu glauben am 27.06.2022 | 18:43
Und diese Frage fällt Ihnen 15 Jahre nach der Erstellung des Schreibens ein? Sie sind ja ein ganz schneller Zeitgenosse. Respekt! :-)
VAGam 27.06.2022 | 20:17
Damit sind EGPT aus beitragsfreien (z.B Alozeiten und Krankheitszeiten gemeint. Suchen Sie Ihre Rentenauskunft heraus und sehen sich die Berechnung unter beitragsfreien Zeiten an. Dann werden Sie nach 15 Jahren noch erhellt. Am Tatbestand ändert das aber nichts. Wenn Sie es nicht verstehen, lassen Sie es sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung erläutern. Ein Schmunzeln der zuständigen Berater oder Beraterinnen werden Sie dann aber wohl hinnehmen müssen.
W°lfgangam 27.06.2022 | 20:28
Hallo Danny, da sind (gegenseitige) Rentenansprüche aus dem Ehezeitraum +- ausgeglichen worden - meist sind das Anteile aus Betriebsrenten, für die bis zu einem auszugleichenden max.-Beitrag keine Beiträge vom (Betriebsrenten-)Arbeitgeber gezahlt werden mussten. Lesen Sie das Scheidungsurteil noch mal nach, da ist das im Detail aufgeführt ...welche Ansprüche schlicht geteilt wurden, welche Ansprüche einfach 'begründet' wurden, welche ggf. noch offenen Ansprüche über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich 'später' zu aktivieren sind? Kompliziert? ...stimmt. Der kostenpflichtige 'Erklärbär' wäre Ihr Anwalt/gewesen – die DRV muss Ihnen nur die Auswirkungen des VA im Rentenkonto erklären, nicht die speziellen Feinheiten/woher kommt das/wie wurde das berechnet! ;-) Gruß w.
Renaam 27.06.2022 | 20:45
Damit sind EGPT aus beitragsfreien (z.B Alozeiten und Krankheitszeiten gemeint. Suchen Sie Ihre Rentenauskunft heraus und sehen sich die Berechnung unter beitragsfreien Zeiten an. Dann werden Sie nach 15 Jahren noch erhellt. Am Tatbestand ändert das aber nichts. Wenn Sie es nicht verstehen, lassen Sie es sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung erläutern. Ein Schmunzeln der zuständigen Berater oder Beraterinnen werden Sie dann aber wohl hinnehmen müssen.
Über dies Antwort von jemandem, der sich VAG (wohl Versorgungsausgleich) nennt, kann man nur herzhaft lachen,
Wissen Sie es denn besser?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026