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Experten-Antwort

VÄ/PÄ Was ist zu tun?

von Petra28.02.2023 | 15:34
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10 Antworten

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Ist nach einer Namens-und Personenstandsänderung eine neue Rentenversicherungsnummer zu beantragen oder wird automatisch eine neue ausgestellt?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra,

bei Namens- oder Personenstandsänderung wird keine neue Rentenversicherungsnummer vergeben. Der Personenstand (Eheschließung/Scheidung) spielt bei der Versicherungsnummer keine Rolle. Die Namensänderung sollten Sie jedoch mitteilen, damit die Angaben aktualisiert werden können.

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9 Antworten

Larezam 28.02.2023 | 16:01
Bei Personenstandsänderung gibt es immer eine neue Nummer, wenn der alte w ist, falls der alte m ist nur wenn der neue w ist, aber nicht d. Aber es geht nicht automatisch (soweit ich weiß). Der Name wird im Zuge dessen auch geändert, das alleine führt aber nie zur Änderung der Versicherungsnummer (außer im Zeugenschutzprogramm).
Fliederam 28.02.2023 | 16:31
Mir ist spontan ein Fall bekannt, wo die Versicherungsnummer auch geändert wurde (weibliche in männliche Versicherungsnummer). Ich würde mich dahingehend an die zuständige DRV wenden, evt. auch einen Beratungstermin ausmachen und alle relevanten Unterlagen mitbringen.
Abschlägeam 28.02.2023 | 15:53
Nein, Sie behalten Ihre Versicherungsnummer 'Ihr Lebenlang' Eine Namensänderung sollten Sie der DRV aber ggfs. dennoch mitteilen, damit auch per Post zugestellte Dokumente der DRV Sie weiterhin zuverlässig erreichen.
Abschlägeam 28.02.2023 | 17:20
ich hab da gar nicht an Geschlechteränderung gedacht :-( bin wohl diesbezüglich völlig antiquiert ;-) denn auch eine 'einfache' Eheschließung ist eine Namens- und Personenstandsänderung https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungs…
KSCam 28.02.2023 | 17:45
Bei Namens- und Personenstandsänderung denkt man doch in erster Linie mal an Eheschließungen oder daran dass jemand nach einer Scheidung wieder den alten Namen annimmt. Und in all diesen Standardfällen gibt es keine neue Versicherungsnummer. Wenn ein Mann jetzt plötzlich eine Frau werden will (oder andersrum) möge der/die sich individuell erkundigen. Das ist doch beileibe kein Massenproblem unserer Gesellschaft, oder täusche ich mich?
Larezam 01.03.2023 | 06:26
Naja, wenn msn demnächst (oder ist es schon so weit) Einfach 1x im Jahr ins Rathaus gehen kann um ein neues Geschlecht auszuprobieren, um z.B. auch am Damentag in die Sauna zu kommen, könnte da noch einiges an Arbeit auf die DRV zukommen… Und die Versicherungsnummern werden ja (besonders für Geburtstage wie den 01.01.) aus anderen Gründen knapp…
Fliederam 01.03.2023 | 07:48
Eine Diskussion zum Thema Transsexualität war hier sicher nicht erwünscht (weder von der Threaderstellerin noch von den Forumsbetreibenden). Stand jetzt ist unklar, was Petra konkret meinte. Wobei das "VÄ" schon in die o.g. Richtung geht. Im Fall einer Eheschließung ändert man ja üblicherweise nicht den Vornamen. Zusammenfassend kann man sagen, dass nach einer Eheschließung keine Änderung eintritt. Leutet der Geburtsname Meier und der Ehename Schmidt, bleibt trotzdem das "M" in der Versicherungsnummer. Geht es um eine VÄ/PÄ als Transmensch würde ich weiterhin einen Beratungstermin mit allen relevanten Unterlagen vorschlagen. Meines Wissens sollte dann aus der männlichen eine weibliche Versicherungsnummer gemacht werden können (oder umgekehrt). Also eine Änderung der Ziffern nach dem Buchstaben von 00-49 auf 50-99.
Rentenschmiedam 01.03.2023 | 08:06
Meines Wissens gibt es bei einem Wechsel des Geschlechts auch eine neue Versicherungsnummer weil man aus der ersten Stelle nach dem Buchstaben darauf schließen kann, 0-4 = Männer, 5-9 = Frauen. Ich kann mir nicht vorstellen dass die DRV vor Gericht damit durchkäme das nicht zu ändern. Also, einfach unter Beifügung des entsprechenden Gerichtsbeschlusses die Vergabe einer neuen VSNR beantragen. P.S. Der Buchstabe ist immer der erste Buchstabe des Geburtsnamens und ändert sich daher in der Zukunft nicht mehr bei z.Bsp. einer Eheschließung oder Namensänderung. Mit besten Grüßen
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