Hallo Rita,
die Voraussetzungen, ab wann Sie einen Anspruch auf Zahlung der Versorgungsleistungen aus dem Ärzteversorgungswerk haben, klären Sie bitte direkt mit dem Versorgungswerk. Dies muss keinen zeitlichen Zusammenhang mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
Der Rentenanspruch und somit der Rentenbeginn der gesetzlichen Rente ist ebenfalls unabhängig von der Leistung aus dem Versorgungswerk.