Hallo Claudia,
die Erklärung zu den Kindererziehungszeiten wird durch den Versorgungsausgleich grundsätzlich nicht „hinfällig“. Allerdings werden im Rahmen des Versorgungsausgleich alle in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften der beiden Ehepartner miteinander verglichen und ausgeglichen. Dies schließt letztlich auch die von Ihnen erworbenen Kindererziehungszeiten mit ein.