Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

VAG: Nachzahlung Schulzeiten

von Tom19.10.2019 | 18:37
148 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebes Forum, ich möchte evtl. für die Schulzeit zwischen 16 und 17 freiwillige Beiträge nachzahlen (Höchstbeiträge). Das ist in meinem Fall bis zum 45. Lebensjahr möglich. Ich bin 40 Jahre alt und ledig. Die Zahlung soll irgendwann zwischen 40 und 45 erfolgen. Auch plane ich zwischen 40 und 45 zu heiraten. Bin zwar noch nicht verheiratet, aber mir ist es wichtig das meine Zahlung (ca. 15000 Euro) nicht später in einem möglichen Versorgungsausgleich einfließt! Deshalb meine Fragen: Ist es wichtig die Zahlung noch vor der Eheschließung zu tätigen?? Oder spielt der Zeitpunkt der Zahlung keine Rolle, weil die Zahlung sowieso für den Zeitraum zwischen 16 - 17 zugeordnet wird?? (also für die Zeit vor der Ehe) Würde die Zahlung in den Versorgungsausgleich einfließen, falls ich die Überweisung an die DRV erst nach Eheschließung tätige?? Vielen Dank MfG, Tom

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tom,

wie bereits "Klugpuper" schrieb, beeinflusst der Zeitpunkt der Beitragszahlung den Versorgungsausgleich nicht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ich habe soeben nochmal nachgelesen und meine Kenntnisse zum VAG wieder aufgefrischt. Vielen Dank an "Werner67".

Wenn die Nachzahlung für die Ausbildungszeiten beim VAG nicht berücksichtigt werden soll, müssten Sie die Beiträge also vor der Eheschließung einzahlen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Klugpuperam 19.10.2019 | 22:56
Im Versorgungsausgleich werden die Anwartschaften während der Ehezeit ausgeglichen. Zeiten vor der Ehezeit haben nur mittelbaren Einfluss auf diese Zeiten. Für den Versorgungsausgleich ist der Zeitpunkt der Zahlung daher ohne Bedeutung. Anmerkung: Der Versorgungsausgleich kann durch eine Vereinbarung (Ehevertrag) ausgeschlossen werden, sofern dies nicht grob unbillig ist.
Kaiseram 20.10.2019 | 10:31
Wenn das nicht echte Liebe und damit die Voraussetzung für eine glückliche Ehe ist, was dann?
Vorsicht ist die Mutter der .....am 20.10.2019 | 11:38
Bin zwar noch nicht verheiratet, aber mir ist es wichtig das meine Zahlung (ca. 15000 Euro) nicht später in einem möglichen Versorgungsausgleich einfließt! Vielen Dank MfG, Tom
Wenn das nicht echte Liebe und damit die Voraussetzung für eine glückliche Ehe ist, was dann?
Man kann ja nie wissen, zu welchem Drachen oder welcher Furie sich die Angebetete mal entpuppt. Vielleicht lernt man ja auch noch eine hübschere und vermögendere Person kennen. Sie sollten vor der Hochzeit auf jeden Fall mit der Zukünftigen sprechen. Im Idealfall denkt diese so wie Sie und hat auch noch die Gelegenheit, vor der Ehe Vermögenswerte an die Seite zu schaffen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine vertrauensvolle und lange Ehe.
Werner67am 21.10.2019 | 12:48
Entschuldigung, aber das stimmt so nicht. Auszug aus dem Rechtshandbuch zu § 5 VersAusglG: Nach § 3 Abs. 2 VersAusglG kommt es beim Versorgungsausgleich auf die in der Ehezeit erworbenen Anrechte an („In-Prinzip“). Unberücksichtigt bleiben daher Beiträge, die vor Beginn der Ehezeit oder nach dem Ende der Ehezeit gezahlt wurden. Anrechte sind dann in der Ehezeit erworben, wenn die Beiträge tatsächlich in der Ehezeit gezahlt worden sind, und zwar ohne Rücksicht darauf, für welche Zeiten sie gelten (AGVA 4/2008, TOP 6). Insoweit sind auch Beiträge für voreheliche Zeiten einzubeziehen, wenn sie in der Ehezeit gezahlt wurden (entsprechend BGH vom 03.06.1981, AZ: IVb ZB 764/80, NJW 1982, 102). Dies gilt zum Beispiel für ... freiwillige Beiträge, die während der Ehezeit im Rahmen ... der Nachzahlung für Ausbildungszeiten (§ 207 SGB VI) entrichtet wurden. Gruß Werner
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026