Hallo Kris,
im erstmaligen Rentenbescheid über die Bewilligung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung werden die einzelnen Hinzuverdienstgrenzen erläutert.
Es gibt neben der vollen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die Möglichkeit, diese als halbe Teilrente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu beziehen. Sofern in einem Kalendermonat auch die Hinzuverdienstgrenze für die halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung überschritten wird, tritt ein volles Ruhen der Rente ein.
Wird die Hinzuverdienstgrenze anschließend wieder eingehalten, wird die Rentenzahlung wieder aufgenommen. Ansonsten ist ein zweimaliges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Betrag möglich, ohne dass es zu einer Teilrentengewährung kommt.