Guten Morgen Heidi!
Die Rentenzahlung der bisherigen Rente im Todesmonat steht Ihrer Mutter in voller Höhe zu.
Zusätzlich werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Zeit vom 2.11. – 30.11. erstattet. Sofern das sog. „Sterbevierteljahr“ bereits beantragt worden ist (in der Regel durch den Bestatter), werden diese Beiträge mit den drei vollen Monatsrenten für die Zeit vom Dezember 2021 bis Februar 2022 ausgezahlt. Teilt man also den Betrag vom 01.12.2021 durch drei, erhält man einen höheren Betrag, als die Monatsrente eigentlich betragen würde.
Die genaue Auflistung der zustehenden Beträge wird erst im Witwenrentenbescheid dargelegt.
Sollten Sie die Witwenrente noch nicht beantragt haben, vereinbaren sie zeitnah einen Termin für die Antragsaufnahme z.B. bei unseren Beratungsstellen, Versicherungsämtern oder den Versichertenältesten-/ beratern.
Wir weisen vorsichtshalber darauf hin, dass der Antrag auf das „Sterbevierteljahr“ nicht den Antrag auf Witwenrente ersetzt!
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung